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Tipps für den Haushalt

Das Hantieren mit Feuer und gefährlichen Stoffen im Haushalt führt oft zu Unfällen. Viele lassen sich durch richtige Handhabung vermeiden. Wir möchten Sie deshalb über die wichtigsten Punkte informieren.

Asche

Ausgeräumte Asche kann bis zu 24 Stunden lang zu einem Brand führen. Heiße Asche darf niemals in brennbaren Behältern (Pappkartons, Kunststoffeimern, Kunststoffmülltonnen) gelagert werden. Bevor die Asche in eine Mülltonne entsorgt wird, erst in einem feuerfesten Behälter auskühlen lassen.

Aschenbecher

Zigarettenreste sind eine der häufigsten Brandursachen! Überprüfen Sie vor dem Entleeren des Aschenbechers, ob keine Glutreste vorhanden sind. Aschenbecher nur in geeignete Metallbehälter entleeren.

Aufstellen von Wärmegeräte

Kochplatten, Kaffeemaschinen, Teewassererhitzer u.ä. sind immer auf unbrennbarer Unterlage aufzustellen und sollen mindestens 50cm Abstand zu brennbaren Materialien haben. Wärmegeräte sind zwar mit Einrichtungen zur Vermeidung von Überhitzung ausgestattet dürfen jedoch nur unter Aufsicht betrieben werden. Heizspiralen von Tauchsiedern müssen immer von Flüssigkeit umgeben sein.

Auftauarbeiten

Zugefrorene Rohre, Heizkörper usw. nur vom Fachmann auftauen lassen. Beim Arbeiten mit offener Flamme vorher Umgebung von brennbaren Materialien frei machen. Kleinlöschgerät bereitstellen, Arbeitsstelle nach Beendigung der Arbeit mehrfach kontrollieren.

Bügeleisen

Bügeleisen sind bei Arbeitsunterbrechung oder zum Arbeitsende abzuschalten und der Netzstecker ist abzuziehen. Durch die große Wärmeabgabe kann ein "vergessenes" Bügeleisen rasch zu einem Brand führen.

Fernsehgeräte, Monitore, usw.

In jedem Haushalt gibt es Geräte, die während des Betriebes Wärme abgeben, die abgeführt werden muss. Werden solche Geräte in einen Schrank oder Wandverbau eingebaut, muss für ausreichende Belüftung gesorgt werden. Zwischen den Wänden und dem Gerät muss seitlich und nach oben mindestens 10 cm Abstand sein. Starke Staubablagerung kann in derartigen Geräten zu Wärmestau und somit zur Brandgefahr führen. Entstaubungsmaßnahmen nur durch Fachpersonal durchführen lassen!

Feuerwerkskörper

Sie sind mit Spreng- und/oder brennbaren Stoffen gefüllt. Das Zünden von Feuerwerkskörpern birgt immer eine Verletzungs- und Brandgefahr. Gebrauchsanweisung und Altersbeschränkungen sind unbedingt zu beachten. 
Daher Vorsicht:

  • Keine Verwendung in der Nähe von Personen!
  • Keine Verwendung in brennbarer Umgebung, wie z.B. in Räumen, im verbauten Gebiet, bei Trockenheit (dürres Gras oder Laub), im Wald oder in Waldnähe.
  • Keinesfalls sollten Feuerwerkskörper in Wohnräumen, auf Dachböden oder in Kellerabteilen gemeinsam mit Brennstoffen aufbewahrt werden.
  • Überlassen Sie niemals unberechtigten Personen Feuerwerkskörper!
  • Zünden Sie sämtliche Feuerwerkskörper nur auf feuerfesten Unterlagen und nicht in unmittelbarer Umgebung von Gebäuden, Fahrzeugen etc...
  • Löschen Sie "Blindgänger" mit Schnee oder Wasser ab, bevor diese entsorgt werden!
  • Richten Sie Raketen nie auf Menschen, Gebäude Fahrzeuge etc.; eine standfeste Abschussvorrichtung sichert das senkrechte Aufsteigen der Rakete!
  • Halten Sie ein Löschmittel bereit.
  • Rufen Sie sofort die Feuerwehr, Notruf 122, falls ein Feuerwerkskörper Gebäude, Fahrzeuge etc in Brand setzt.
  • Steht Ihre Wohnung in der Silvesternacht leer, so schließen Sie Fenster und Dachluken, um ein Eindringen von verirrten Raketen zu vermeiden!

Gasbefeuerte Heiz- und Wärmegeräte

Gasbetriebene Geräte wie z.B. Wärmestrahler, Durchlauferhitzer und Gasthermen arbeiten mit offenen Flammen, verbrauchen daher im Betrieb Sauerstoff und geben Abgase an die (Raum ) Luft ab. Räume, in denen solche Geräte betrieben werden, sind deshalb öfter zu durchlüften.
Die zulässige Wärmeleistung solcher Geräte ist vor der Inbetriebnahme vom Fachmann mit der Raumgröße abzustimmen. Außerdem sind brennbare Materialien und Gegenstände wegen der Entzündungsgefahr von gasbefeuerten Geräten unbedingt fernzuhalten.

Glühlampen

Glühlampen erreichen eine sehr hohe Oberflächentemperatur. Daher ausreichenden Abstand zu brennbaren Materialien einhalten. Niemals durch Papier oder ähnliches abschirmen.

Hantieren mit offenem Feuer und Licht

Gas- und Petroleumlampen sowie Kerzen haben schon viel Unheil angerichtet. Sie dürfen nie ohne Aufsicht und nie in leicht brennbarer Umgebung betrieben werden.

Heimwerken

Bei diversen Arbeiten wie z. B. Trennschleifen, Schweißen, Löten, Abbrennen besteht eine hohe Brandgefahr. Überprüfen Sie vor derartigen Tätigkeiten die Umgebung ihres Arbeitsplatzes auf entzündbare Materialien und treffen Sie geeignete Maßnahmen, damit Ihre Tätigkeit keinen Brand auslösen kann. Stellen Sie ein für die Brandklasse geeignetes Löschgerät bereit und machen Sie sich mit der Bedienung vertraut. Gehen Sie kein Risiko ein, fragen Sie Fachleute, wenn Sie nicht sicher sind ob Ihre Vorsorgemaßnahmen ausreichen. Führen Sie mehrmalige Nachkontrollen des Arbeitsbereiches innerhalb von 2 bis 3 Stunden nach Arbeitsende durch.

Heißes Fett

Speisefett kann in wenigen Minuten überhitzt werden und sich selbst entzünden. Fettbrände sind die häufigste Ursache für Küchenbrände.
Brennendes Fett niemals mit Wasser löschen, sondern mit geeigneten Mitteln abdecken (Feuerlöschdecke).
Kein tropfnasses Bratgut in heißes Fett einbringen, da durch das ausspritzende Öl Brandgefahr entsteht. Frittiergeräte dürfen nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Frittiergeräte sind zwar mit einem Thermostat ausgerüstet, es kann aber durch einen Defekt zu einer Überhitzung kommen. Altes Fett ist leichter entzündbar als frisches, daher erhöht ein öfterer Fettwechsel die Brandsicherheit.

Heizgeräte

Heizgeräte haben den Zweck, Wärme an die Umgebung abzugeben. Wird die Wärmeabgabe behindert, z.B. durch Textilien, die zum Trocknen aufgelegt werden, durch Abschirmung infolge vorgestapelter Gegenstände oder Behinderung der Luftzirkulation bei Aufstellung in beengter Umgebung, kann es durch Wärmestau zum Brand und zur Zerstörung des Gerätes kommen.

Heizmatten

Heizmatten sollen nur zum Vorwärmen des Bettes eingeschaltet werden. Dauernd eingeschaltete Heizmatten können durch Wärmestau zum Brand führen. Beschädigte Heizmatten stellen ebenfalls ein hohes Risiko dar.

Heizperiode

Vor Beginn der Heizperiode Feuerstätten und Rauchfänge durch den Rauchfangkehrer überprüfen und bei Bedarf instand setzen lassen. Vorgeschriebene Überprüfung der Heizungsanlage durchführen lassen. Heizungsanlage laut Herstellervorschriften betreiben.

Küchendunstabzüge

Das Wechseln der Filter von Küchendunstabzügen ist eine wesentliche Brandschutzmaßnahme. Den in der Betriebsanleitung vorgegebenen maximalen Zeitabstand beachten. Bei intensiver Verwendung ist ein früheres Austauschen notwendig. Ausgewechselte Filter sind leicht brennbare Abfälle!
Wird das Abzugsrohr von Dunstabzügen durch den Dachboden geführt, kann es bei nicht sachgemäßer Ausführung im Falle eines Küchenbrandes zu einer raschen Brandausbreitung auch auf den Dachboden kommen.

Lagerung auf Dachböden

Auf Dachböden dürfen keine leicht brennbaren Materialien gelagert werden. Rauchfänge und Dachfenster sind von jeder Lagerung freizuhalten. Alle Bereiche des Dachbodens müssen leicht zugänglich sein. Bau- und Feuerpolizeiliche Vorschriften einhalten.

Leicht brennbare Abfälle

Abfälle die zur Selbstentzündung neigen (lösungsmittel- bzw. ölgetränkte Putzlappen, u. ä.) dürfen nur im Freien und in verschließbaren Metallbehältern gelagert werden.

Öfen und Herde

Das unsachgemäße Aufstellen von Öfen, Herden und sonstigen Feuerstätten ist eine häufige Gefahrenquelle.

  • Bestimmungen für die Lagerung von Heizmaterial beachten.
  • Brennbare Gegenstände von Öfen und Heizungskessel fernhalten.
  • Befinden sich Einrichtungsgegenstände in der Nähe des Ofens, zur Wärmeabschirmung geeignete Abschirmungseinrichtungen verwenden.
  • Rauchfangkehrer zu Rate ziehen.

Rauchen

Durch Sorglosigkeit beim Rauchen kann es leicht zu einem Brand kommen. Besonders das Wegwerfen von glühenden Zigarettenresten stellt eine große Gefahr dar. Durch das Einschlafen mit der brennenden Zigarette in der Hand sind schon viele Menschen ums Leben gekommen. Keinesfalls darf in brandgefährlicher Umgebung oder beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten geraucht werden.

Spraydosen

Spraydosen nicht in der Nähe offener Flammen, eingeschalteter Wärmegeräte (Heizlüfter, Fön) oder bei brennender Zigarette verwenden. Sicherheitshinweise auf  Spraydosen unbedingt beachten. Beim Erhitzen über den in den Sicherheitshinweisen angegebenen Wert können Spraydosen explodieren. Nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen und nicht in Feuer werfen.

Verarbeitung von leicht entzündbaren Stoffen

Viele Lacke, Kleber, Putzmittel usw. enthalten Lösungsmittel deren Dämpfe explosiv sind. Bei der Verarbeitung ist im Arbeitsraum, aber auch in den benachbarten, Räumen auf folgende Sicherheitsvorkehrungen zu achten:

  • Sicherheitshinweise auf Verpackung beachten
  • während der Arbeit immer gut lüften
  • keine Lichtschalter betätigen
  • keine Geräte verwenden wo es zu einen Funkenbildung kommen kann (elektrisches Handwerkzeug, Küchengeräte, Spielzeug, Mobiltelefone usw.)
  • Rauchverbot beachten
  • kein Feuer und offenes Licht verwenden
  • keine Heiz- und Trocknungsgeräte verwenden
  • feuergefährlichen Abfall (verunreinigte Lappen) richtig entsorgen
  • nach der Arbeit alle Behälter dicht verschließen

Weihnachtsbaum und Adventkranz

Brände von Adventkränzen und Weihnachtsbäumen treten häufig auf. Bei Berücksichtigung der einfachsten Sicherheitsregeln können derartige Zwischenfälle leicht vermieden werden:

  • Adventkränze und Christbäume nie in der Nähe von Vorhängen aufstellen
  • Kerzen am Adventkranz nicht zu weit herunterbrennen lassen
  • Kerzen am Christbaum so anbringen, dass Äste und Schmuck von den Kerzenflammen nicht entzündet werden können
  • zuerst die oberen und dann die unteren Christbaumkerzen anzünden
  • Kerzen nie ohne Beaufsichtigung brennen lassen
  • Papier und Schmuck von Kerzen (auch elektrische) fernhalten
  • Kerzen, vor allem Wunderkerzen (Sternspritzer) nicht mehr entzünden, wenn der Christbaum bereits trocken (dürr) ist
  • vor dem Entzünden der Christbaumkerzen Löschgerät bereitstellen (z. B. Nasslöscher, Kübelspritze oder Sodawasserflasche)

Werden Christbäumen vor dem Fest in einem kühlen Raum gelagert und in einen Kübel mit Wasser gestellt bleiben sie länger frisch und sind damit weniger brandgefährlich. Auch mit Wasser befüllbare Christbaumständer verhindern das rasche Austrocknen des Baumes und erhöhen dadurch die Brandsicherheit.

Aufbewahrung

Nur in kühlen und möglichst nicht geheizten Räumen bis zur Aufstellung aufbewahren. Damit Christbäume länger frisch bleiben, am besten bis zur Aufstellung in einem mit Wasser gefüllten Topf oder Kübel stellen.

Aufstellung

Nur kipp- und standsichere Vorrichtungen (Christbaumständer) verwenden. Bewährt haben sich die im Handel erhältlichen Christbaumständer mit eingebautem Behälter, der mit Wasser gefüllt wird.

Standort

Christbäume immer so aufstellen, dass im Falle eines Brandes das Verlassen eines Raumes ungehindert möglich ist. Daher nicht unmittelbar neben Türen aufstellen! (Fluchtwegmöglichkeiten freihalten)

Schutzabstände

Mindestens 50 cm Abstand halten von brennbaren Vorhängen, Decken und Möbeln. Die Umgebung des Christbaumes von leicht entzündlichen Gegenständen freihalten.

Christbaumschmuck

Keine brennbaren Stoffe wie Papier, Watte, Zelluloid und Zellwolle verwenden.

Aufsicht

Christbäume mit brennenden Kerzen nicht unbeaufsichtigt lassen.

Kinder

Nie unbeaufsichtigt lassen, wenn Christbaumkerzen brennen. Eventuell Zündhölzer und Feuerzeuge versperren, damit Kleinkinder die Kerzen nicht heimlich anzünden können.

Sternspritzer

Beim Abbrand beobachten, vor allem die glühenden Restkolben nicht mit brennbaren Gegenständen in Verbindung bringen. Keinesfalls auf dürren Ästen anbringen

Kerzen

Sicher befestigen; die Kerzen von oben nach unten anzünden und von unten nach oben auslöschen.
Jedoch würden wir ihnen raten die Kerzen nur an den ersten Tagen nach Weihnachten anzuzünden und dann aufgrund der Austrocknung des Baumes darauf zu verzichten!

Dürre Bäume

Dürre Bäume brennen wie Zunder, der Abbrand erfolgt mit rasanter Geschwindigkeit. Daher bald entfernen, keinesfalls mehr die Kerzen anzünden. Und immer einen Eimer mit Wasser oder einen tragbaren Feuerlöscher (z.B. Wasserlöscher) in der Nähe bereithalten.

Elektrische Beleuchtung

Darauf achten, dass Sicherungen, Anschluss und Leitungen den Vorschriften entsprechen und keine augenscheinlichen Mängel aufweisen.

Löschmittel

Stellen sie einen Kübel mit Wasser oder einen Feuerlöscher (Wasser oder Schaum) in der Nähe des Christbaumes auf.
Jedoch nicht in direkter Nähe des Christbaumes da sie im Ernstfall auch noch dazu kommen sollten!

Sollte es doch zum Ernstfall kommen:

  • Ruhe bewahren
  • sofort mit Wasser löschen versuchen
  • Falls der Brand nicht mehr selbst gelöscht werden kann: Raum sofort verlassen, Türe zum Brandraum verschließen, Feuerwehr alarmieren und einweisen.
Brandentwicklung nach ca. 2 Sekunden
Brandentwicklung nach ca. 4 Sekunden
Brandentwicklung nach ca. 6 Sekunden

Wie bemerkt man eigentlich Gas? Dem Gas ist ein Duftstoff beigemischt, der einen eindeutigen Geruch erzeugt. Bei Fachleuten heißt der Geruch "Tetrahydrothiophen", ein auffallend unangenehmer und stechender Geruch. Die Wahrnehmung des Duftstoffes schwankt, je nach Nase, zwischen faulen Eiern und einer starken Knoblauch-Konzentration. Der Geruch ist so ungewohnt unangenehm, dass die meisten Menschen ihn mit Gefahr in Verbindung bringen.

  • betroffene Räume gut lüften
  • Gashauptventil abschalten
  • keine Elektrogeräte, Taschenlampen, usw. einschalten
  • Feuerwehr verständigen
  • Gasversorgungsunternehmen verständigen
  • in diesem Raum nicht telefonieren
  • Strom abschalten lassen
  • offenes Feuer sofort löschen
  • keine Klingel betätigen
  • Nachbarn verständigen (nicht klingeln!)
  • erst nach Freigabe der Feuerwehr oder des Versorgungsunternehmens das Gebäude betreten

So wie Rauchmelder gibt es auch Gasmelder. Es gibt Ausführungen für 230 V sowie für 12 V. Die meisten Gasmelder sprechen auf Methan, Butan und Propan an.

Hochwasser entsteht durch:

  • Starke, anhaltende Regenfälle
  • Tauwetter mit Regen
  • Eisstoß, meist Kombination mit Niederschlags- oder Schneeschmelzhochwässern
  • Übertritte aus Nachbarflüssen
  • Übergehen von Dämmen durch Bergrutsch in das Staubecken
  • starke Schneeschmelze
  • Verklausungen
  • Grundwasserhochstände
  • Bruch von Staudämmen
  • Übergehen von Teichen

Faktoren die einen Einfluss auf die Größe des Hochwasserschadens, bzw. auf Wasserschäden haben:

  • Intensität des Niederschlages, bzw. des Schneeschmelzprozesses
  • Dauer des Niederschlages, damit zusammenhängend die Niederschlagssumme
  • zeitliche Verteilung des Niederschlags
  • räumliche Verteilung des Niederschlags
  • Wasseraufnahmemöglichkeit der Böden im Einzugsgebiet
  • Bewirtschaftung von Rückhalteräumen, oder plötzliche Veränderung des vorgegebenen Rückhalteraumes, z.B. Dammbrüche, Verklausungen
  • Verbau oder Besiedelung von Retentionsräumen ( natürliche Überflutungsräume)
  • unzweckmäßige Bebauung landwirtschaftlicher Nutzflächen
  • mangelnde Pflege der Flussläufe wie etwa:
    • Flussgrund zu hoch
    • Baum-, Pflanzenbestand zu dicht, zu stark
  • nicht behobene Uferschäden
  • Lagerplatz direkt am Ufer
  • zu klein dimensionierte Abwasseranlagen
  • verstopfte Abwasserleitungen
  • mangelnde Eigenverantwortung und Initiative
  • Mangel an Geld und Arbeitskräften
  • mangelnde Bereithaltung geeigneter Hilfsmittel

Kraftwerke als Hochwasserschutz

Wasserkraftwerke beeinflussen den Charakter ihrer Umgebung – sie haben auch dazu beigetragen, die Lebensbedingungen für die Anrainer zu verbessern.

Wir unterscheiden zwischen:

  • Alpine Wasserkraftwerke
  • Pumpspeicherkraftwerke
  • Laufkraftwerke

In unserer näheren Umgebung befinden sich ausschließlich Laufkraftwerke.

Laufkraftwerke sind Kraftwerke in den Niederungen (Donau, Kamp – Ottenstein, Dobra und Thurnau) schützen die Anrainer vor allem dadurch, dass mit Hilfe der höhenverstellbaren Wehrfelder der Wehranlage Wasser aus den Rückstauräumen kontrolliert abgelassen werden kann. Die Dämme und Aufschüttungen an den Rückstauräumen, die Uferbefestigungen und die Wehranlagen selbst werden bei Laufkraftwerken so ausgeführt, dass sie auch jene extremen Hochwässer bewältigen können, die nur alle paar Jahrzehnte einmal vorkommen.

Laufkraftwerke haben praktisch keine Möglichkeit, eine Hochwasserwelle zurückzuhalten, da das hierzu erforderliche Stauraumvolumen fehlt.

Hochwasser durch Nebenflüsse

Die Abläufe bei einem Hochwasser durch Nebenflüsse sind meist schwer kalkulierbar. Durch besondere Ereignisse können auch Gebiete, die nicht als gefährdet beurteilt sind, geschädigt werden.

Ursachen eines Hochwassers bei Nebenflüssen

  • Anhaltende Niederschläge
  • Unwetter
  • Tauwetter mit Regen

Die Gefahr eines Hochwassers durch Nebenflüsse wird oft unterschätzt. Dadurch führen solche Ereignisse oft nicht nur zur erheblichen Sachschäden, sondern leider auch zu Personenschäden.

Hochwasser bei Nebenflüssen führt zu:

  • Verklausungen von Wehranlagen, Brücken und bei Baumbeständen im Flussbett
  • Auskolkungen
  • Dammbrüche
  • Beschädigung von Brücken, Straßen und Wehranlagen und damit zur Unterbrechung von Verkehrswegen
  • In ebenem Gelände mit langsamen Wasserabfluss zum Aufweichen der Dämme
  • Ansteigen des Grundwasserspiegels

Hochwasser - Selbstschutzmaßnahmen

Um die richtigen Schutzmaßnahmen gegen Schäden durch ein Hochwasser treffen zu können, sollte zuerst überlegt werden ob eine Gefährdung durch Hochwasser oder durch Unwetter möglich ist. Dafür ist die Beobachtung der Umgebung der Wohnanlage, aber auch des benutzten Verkehrswegen, des Schulweges der Kinder, etc. notwendig.

Überprüfen der eigenen Gefahrensituation

  • Sind Flüsse, Bäche oder Teiche in der Nähe?
  • Hat es in der Wohngemeinde schon einmal Hochwasser gegeben? Historischen Rückblick über vorgekommene Ereignisse verschaffen
  • Gibt es Hänge in der Nähe? Auch wenn dort kein Hochwasser fließt, kann plötzlicher starker Niederschlag ein Abrutschen der Hänge durch Wassermassen, Schlamm und Geröll auslösen.
  • Gibt es in der Nähe Teiche, die übergehen könnten?
  • Überprüfen des Grundwasserspiegels vor Errichtung von Objekten
  • Wie sieht es mit der Kanalisation aus? Kann der Kanal übergehen?
  • Drohen Bäume unterspült zu werden und umzustürzen?
  • Gibt es ausgetrocknete Flussläufe, Bachbette?

Bauliche Maßnahmen können die Hochwassergefahr verändern.

Durch Hochwasser werden oft Personen verletzt oder gar getötet, aber auch erhebliche Sachschäden werden verursacht. Viele Menschen versuchen durch Selbstschutzmaßnahmen den Schaden zu verhindern oder zumindest zu verringern. Durch falsche Selbstschutzmaßnahmen besteht allerdings die Gefahr, dass zusätzlicher Schaden verursacht wird. Der Schutz von Mensch und Tier steht an oberster Stelle, jedoch kommt auch den Schutz von Objekten, zur Verringerung von Sachschäden, ein wesentlicher Stellenwert zu.

Vorbereitung  - was sollten sie schon heute tun

  • Gefahren mit der Familie diskutieren. Verhaltensregeln festlegen, Aufgaben in der Familie verteilen. Denken sie an die Möglichkeit, dass nicht jedes Familienmitglied zu Hause ist. Besonders sollte abgeklärt werden, wo Kinder hingehen sollen. Man sollte sich auch überlegen – wohin, wenn evakuiert werden muss?
  • Wenn die Gefahr besteht das Wasser in das Gebäude eindringen kann sollten nur geeignete Baustoffe und Materialien verwendet werden.
  • Kinder sollten mehr über die Gefahren, die bei Hochwasser herrschen, erfahren.
  • Im Eigenbereich überprüfen, ob bauliche Maßnahmen für den Nachbarn eine erhöhte Gefahr darstellen.
  • Die Trinkwasserversorgung kann bei Hochwasser gefährdet werden.
  • Für sämtliche Tiere sollte Vorsorge getroffen werden.
  • Auf gefährliche Stoffe, die eventuell eine Umweltgefährdung darstellen könnten, sollte geachtet werden.
  • Gibt es Tanks die aufschwimmen können? Öl kann erheblichen Schaden verursachen!
  • Nachbarschaftshilfe organisieren
  • Kennzeichnung von Eigentum
  • regelmäßige Reinigung von Kanalzu- und –abläufen durchführen
  • Selbstschutzmaßnahmen in Betrieben organisieren
  • Notgepäck und Dokumente für eine mögliche Evakuierung vorbereiten
  • Wo sind die Hauptschalter für Wasser, Strom, Heizung, Gas, Öl, usw.? Jedes Familienmitglied sollte darüber bescheid wissen.

Besser einmal zu viel vorbereitet, als einmal zu wenig!

Auch wenn es nicht in der Macht des Menschen liegt, Naturkatastrophen zu verhindern, können Schutzvorkehrungen viel bewirken. Dabei ist es notwendig, die Schutzmaßnahmen der Behörden und Hilfskräfte durch geeignete Selbstschutzmaßnahmen zu ergänzen. Dadurch kann ein Schaden verringert und die persönliche Sicherheit wesentlich erhöht werden.

Letzte Vorbereitung – Wenn es ernst wird!

  • Hochwasserwarnungen ernst nehmen damit genügend Zeit bleibt um sich auf den Ernstfall vorzubereiten.
  • Jedes Hochwasser verläuft anders! Keine Rückschlüsse aus alten Ereignissen ziehen!
  • Wetterlage verfolgen.
  • Radio- und Fernsehmeldungen beachten. Lautsprecherdurchsagen verfolgen. Laufend informieren, wie sich die Situation weiter entwickelt.
  • Auf Sirenensignale achten! Sonderregelungen bei Gemeinden erfragen, z.B. im Kamptal: „Wasseralarm“ – 10 Minuten lang, 10 Sekunden Dauerton – 5 Sekunden Pause!
  • behördlich angesetzte Maßnahmen umsetzen.
  • Tiere aus der Gefahrenzone bringen.
  • Tanks durch Befüllen oder durch geeignete Halterungen gegen Aufschwimmen sichern. Öffnungen verschließen und abdichten.
  • Gegenstände die die durch die Strömung mitgerissen werden könnten entfernen oder sichern.
  • Abdichtungsmaßnahmen bei Gebäude ergreifen. Eventuell Keller fluten.
  • Gefährdung durch angetriebenes Treibgut beachten.
  • Fahrzeuge an einem hochwassersicheren Platz bringen.
  • Gegenstände die nicht nass werden sollten, aus dem Keller räumen.
  • Haupthähne und Schalter abdrehen. Auf Kühlschrank und Tiefkühlschrank achten.
  • Notgepäck und Dokumente griffbereit halten.

Immer auf Eigensicherheit achten! Die Gewalt des Wassers nicht unterschätzen!

Bei Hochwasserereignissen kommt es durch falsches Verhalten immer wieder zu Behinderungen der Hilfskräfte aber auch zu tragischen Unfällen.

Nach dem Hochwasser ist Aufräumen angesagt!

  • Mit den Aufräumungsarbeiten rasch beginnen. Durch Tierkadaver können Seuchen entstehen! Der abgelagerte Schlamm wird sehr schnell hart und kann dann nur noch mit erhöhtem Aufwand entfernt werden.
  • Mit dem Auspumpen erst beginnen, wenn sichergestellt ist dass dadurch kein zusätzlicher Gebäudeschaden entstehen kann.
  • Hausbrunnen sollten entkeimt, und die Wassergüte überprüft werden.
  • Vorsicht beim Öffnen von Toren.
  • Um Schimmelpilzbefall zu verhindern, ist ein rasches und ausreichendes Trocknen des Mauerwerkes sicherzustellen.

Für mögliche Entschädigungszahlungen wenden sie sich an die Gemeinde.

Fahrzeuge die nicht rechtzeitig aus der Gefahrenzone gebracht werden, verursachen erhebliche Probleme bei Hilfseinsätzen aber auch für die Umwelt.

Auto und Wasser – zeichnet sich die Gefahr eines Hochwassers ab, ist folgendes zu tun:

  • Fahrzeuge in Sicherheit bringen
  • Beim Passieren von gefluteten Stellen sollten sie sich sehr langsam vortasten. Bei Eindringen von Wasser in den Motorraum ist mit erheblichem Schaden zu rechnen.
  • Nach längeren Fahrten den Motor abstellen, damit der Katalysator abkühlen kann, ehe sie durch Wasser fahren. Die Temperatur des Katalysators liegt bei etwa 700 Grad. Wird er plötzlich abgekühlt, kann der Keramikkopf springen.

Ausrüstung für den Ernstfall

  • Notbeleuchtung:
    Bei Hochwasser kann es vorkommen das in kürzester Zeit die gesamte Stromversorgung von Ortschaften sowie Städten zusammen bricht. Sorgen sie deshalb nicht nur mit Taschenlampen, sondern auch mit Kerzen oder einer Gaslampe als Notbeleuchtung vor. Vergessen sie nicht Ersatzbatterien und Ersatzkartuschen bereit zu halten. Bei längeren Stromausfall bietet sich die Anschaffung eines Notstromaggregates an, sicher eine etwas teure, aber gute Alternative(Tiefkühlschrank).
  • Gaskocher:
    Durch solche Kocher kann man sich im Ernstfall heiße Getränke und fertige Gerichte aufwärmen. Ein kleiner Vorrat an Brennstoff sollte auch nicht vergessen werden. Nützlich wäre auch eine Thermoskanne.
  • Ersatzheizung:
    Bei solchen Katastrophen sollte mit Ausfall der Heizungsanlage gerechnet werden. Um nicht im Kalten zu sitzen, empfehlen wir den Ankauf von Gasheizung mit Gasflasche, Petroleumheizung oder einer Gebläseheizung.
  • Feuerzeug, Dosenöffner, usw.
  • Radio, Telefon:
    Falls der Strom ausfällt hilft ein Transistorradio um den Informationsfluss aufrecht zu halten. Denken sie auch an die Stromversorgung ihres Telefons. Schaffen sie zeitgerecht mehrere Ersatzakkus an.
  • Notrufsignalgeber:
    Im Notfall können sie lebensrettend sein: Notrufsignalgeber, wie Blinklampe, Tuch mit rotem Kreuz, Signalhupe etc... Ist das Telefon ausgefallen, kann oft Hilfe nicht anders gerufen werden. Ein Notrufsignalgeber könnte auch hilfreich sein, um die genaue Position, wo sie sich aufhalten lokalisieren zu können. Mittels Signalhupe können SOS – Zeichen hörbar abgegeben werden (3x kurz, 3x lang, 3x kurz).
  • Korb mit Kordel:
    Wenn ihr Erdgeschoss überflutet werden sollte, und sie dadurch in höhere Etagen ausweichen müssen, sollten sie einen Korb mit daran befestigter Kordel für Versorgung von unten bereithalten.
  • Leiter:
    Bei steigenden Fluten kann man sein Haus oft nicht auf dem normalen Weg verlassen. In diesem Fall hilft eine Leiter für den Ausstieg aus der 1. Etage weiter.
  • Behelfstoilette:
    Für den Fall des Ausfalls ihrer Toilette sollten sie eine Ersatz- bzw. Behelfstoilette bereitstellen. Bewährt haben sich Chemietoiletten die in Campinggeschäften erhältlich sind.
  • Eiserne Ration:
    Bei solchen Ereignissen kann es leicht vorkommen, dass für längere Zeit ihr Haus nicht verlassen können. Auch wenn sie auf die Verpflegung durch die Hilfsmannschaften angewiesen sind, sollte dies nur eine Notversorgung sein. Daher sollten sie sich eine eiserne Ration bereitstellen, die eine Ernährung über einige Tage ohne fremde Hilfe ermöglicht. Richten sie ihre Einkaufsliste so aus, dass sie auch ohne Strom und Gas die Ernährung zubereiten können.
    Es kann auch vorkommen das sie einige Tage auf Trinkwasser aus der Wasserleitung verzichten müssen. Aus diesem Grund sollten sie sich einen Vorrat von Trinkwasser bereitstellen.

Ausrüstung für Arbeiten beim Hochwasser

  • Gummistiefel
  • Wathose
  • Schwimmweste
  • Gummi- und Arbeitshandschuhe
  • Hausapotheke
  • Behälter für schützenswerte Gegenstände
  • Pumpen und Zubehör
  • zusätzliche Beleuchtung
  • Schrubber, Wasserschieber, Eimer, Aufnehmer, Lappen
  • Entfeuchter

Schutz der Inneneinrichtung

Grundsätzlich sollten höherwertige Nutzungen, die durch Hochwässer beschädigt werden könnten, nur in hochwasserfreien Geschossen erfolgen. In den von Hochwasser betroffenen Gebäudebereichen sollten nur wasserunempfindliche Einrichtungsgegenstände verwendet werden, die ausreichend mobil sind (Kleinmöbel) und im Hochwasserfall in Sicherheit gebracht werden können.

Verschluss der Gebäudeöffnungen

  • Sandsäcke können bei geringen Wasserständen (einige Dezimeter) zum Einsatz kommen. Die hierzu erforderlichen Materialien sollten möglichst unmittelbar am oder im zu schützenden Objekt gelagert sein. Da keine fixen Einbauten erforderlich sind, eignet sich der Einsatz von Sandsäcken auch zum Schutz vor unvorhergesehenen Gefahren.
  • Dammbalkensysteme können unter der Voraussetzung einer ausreichenden Standsicherheit des Gebäudes Schutz vor höheren Überflutungen bieten (m-Bereich). Ihr Einsatz setzt sowohl fixe Installationen (z.B. Befestigungsschienen) als auch die Lagerung der Dammbalken voraus.
  • Passgenau zugeschnittene Einsatzstücke für Tür- und Fensteröffnungen mit Profildichtung bieten einen ähnlichen Schutzgrad wie Dammbalkenverschlüsse.
  • Wasserdichte Fenster und Türen bieten darüber hinaus den Vorteil, dass einerseits die Handhabung schnell und unproblematisch ist und andererseits keine nur im Hochwasserfall einzusetzenden Bauteile gelagert werden müssen.

Behälter und Verpackungen von gefährlichen Stoffen müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet und für Kinder unzugänglich verstaut sein. Sie sollten keinesfalls in andere Behälter oder Verpackungen umgefüllt werden.

Hinweise zur Entsorgung:

Problemstoffe dürfen keinesfalls in die Kanalisation oder Umwelt gelangen, sondern müssen in den dafür vorgesehenen Sonderabfall- bzw. Problemstoffbehälter beim Gemeindeumweltverband (GUV) entsorgt werden!

Anzeichen einer Vergiftung:

  • Übelkeit
  • Erbrechen
  • Durchfall
  • Rauschzustände
  • Bewusstseinsstörungen
  • Bewusstlosigkeit
  • Hautveränderung
  • Pupillenveränderung
  • Atemstörungen
  • Kreislaufstörungen

Feuerwehr: 122
Polizei: 133
Rettung: 144
Euronotruf: 112 - einheitliche Nummer in ganz Europa, dennoch sollten die regionalen Nummern bekannt sein.

Ihr Notruf löst eine Hilfsmaßnahme aus. Je genauer Sie die Situation schildern, desto gezielter kann Hilfe eingeleitet werden. Verschaffen Sie sich deshalb schon vor dem Wählen der Notrufnummer eine Übersicht über die Situation. Langsam und deutlich sprechen. Warten bis die Person der Alarmzentrale auflegt. Nie darauf verlassen, dass bereits Andere einen Notruf getätigt haben.

  • Wo wird Hilfe benötigt
    Adresse, Kilometer,... Erwarten Sie die Einsatzkräfte und weisen Sie sie ein.
  • Was ist passiert
    z.B. Brand, Verkehrsunfall. Sind Personen vermisst oder eingeklemmt? Ist ein Gefahrenguttransport betroffen? (Wichtig: Zahlen die auf der orangenen Warntafel aufscheinen, exakt durchgeben!)
  • Wie viele Personen sind verletzt
  • Wer ruft an, Name und Telefonnummer bekannt geben

Funktionsweise von Rauchmeldern

Die meisten Rauchmelder arbeiten nach dem Streulichtprinzip. Bei Rauch mit einer bestimmten Konzentration wird ein Lichtstrahl im Gerät auf eine Fotozelle gelenkt und löst in weiterer Folge den Alarm aus.

Rauchmelder für Gehörlose

Dieses System besteht aus einer Zentrale mit eingebauten Blitzlicht, einem oder mehreren Rauchmeldern und einem Vibrationsgeber, der beim Schlafen unter das Kopfkissen gelegt wird.

Wo soll man einen Rauchmelder installieren?
In privaten Haushalten sollte man Rauchmelder in der Raummitte an die Zimmerdecke installieren. Man sollte sie vor und in Schlafräumen installieren. Besonders empfehlen wir die Installation in den Schlafräumen, wenn sie Heizdecken, Fernseher oder andere elektrische Geräte in den Schlafräumen in verwenden. Auch die Kinder sollten durch solche Geräte in ihren Zimmern geschützt werden. Bei Bauten mit mehreren Etagen sollten die Rauchmelder im Gang jedes Stockwerkes montiert werden. Wichtig sind Rauchmelder auch im Keller. In Räumen wie Küche und Bad sollten Sie auf Rauchmelder verzichten, da es dort durch die entstehenden Dämpfe oft zu einem Fehlalarm kommen könnte. Auch in besonders staubigen Räumen sollte man auf solche Geräte verzichten.
In großen Häusern ist es empfehlenswert, die Rauchmelder miteinander zu vernetzen, so dass ein Kellerbrand in den oberen Stockwerken gemeldet wird.

Tragbare Feuerlöscher sind die bekanntesten und meist verbreiteten Kleinlöschgeräte. Nach Art des Löschmittels unterscheidet man nachstehende Typen von tragbaren Feuerlöschern.

Arten von tragbaren Feuerlöschern

Pulverlöscher: Pulverlöscher werden in 2 Arten unterteilt; Flammbrandpulver und Glutbrandpulver. Da die Pulverlöscher eine starke Pulverwolke ausstoßen dürfen sie in Räumen mit Menschenansammlungen nicht verwendet werden. Füllmengen sind 6, 9 und 12 kg.
Für Autolöscher gibt es auch die Füllmengen 1 und 2 kg. Es sollten jedoch Löscher mit mindestens 2 kg mitgeführt werden.

  • Glutbrandpulverlöscher (G)
     Das Löschmittel ist in diesem Löscher ABC-Pulver. Mit ABC-Pulver können die
    Brandklassen A, B und C bekämpft werden. Das Glutbrandpulver bildet auf der Glut eine Schmelze, die die Sauerstoffzufuhr unterbricht. Daher ist der Löscheffekt Ersticken und Stören. Bei Löschen von festen Stoffen (Brandklasse A) Sollte immer mit Wasser nachgelöscht werden.
  • Flammbrandpulverlöscher (P)
    Dieses BC-Pulver eignet sich zur Bekämpfung von Flüssigkeitsbränden und brennbare Gase (Brandklassen B,C). Der Löscheffekt ist hier Stören.

Metallbrand – Pulverlöscher (M): Dieser Löscher dient zur Bekämpfung von Metallbränden. Aufgrund verschiedener chemischer Reaktionen können Wasser und sonstige Löschmittel nicht verwendet werden. Dieses Pulver bildet eine über der Glut eine Schmelzschicht und unterbricht die Sauerstoffzufuhr - Erstickungseffekt. Beim Brand von Metallstaub oder Metallspäne sollte Das Löschmittel über eine Löschbrause drucklos aufgebracht werden.

Fettbrandfeuerlöscher:  Dieser Löscher wurde speziell für Fettbrände entwickelt und Sollte in Bereichen wie Großküchen, Hotels, usw. eingesetzt werden. Der Brand wird durch Ersticken gelöscht.

Richtige Handhabung von Handfeuerlöschern

  • Feuerlöscher aus der Halterung nehmen und in der Nähe des Brandherdes auf den Boden stellen.
  • Feuerlöscher entsichern. Schlauch in die Hand nehmen oder Löscher auf den Brandherd richten. Da der Feuerlöscher mit bis zu 15 bar Druck geladen sein kann, ist es wichtig den Schlauch bzw. Löscher kräftig fest halten.
  • Kurz Druckhebel oder Schlagknopf drücken bzw. Handrad (CO² - Löscher) aufdrehen.

Wenn das Druckgas in den roten Behälter strömt kann es zu einem kurzen Zischen kommen. Der Feuerlöscher ist jetzt einsatzbereit.

  • Feuerlöscher aufheben, Schlauch oder Löscher auf den Brandherd richten.
  • Auf Hebel am Feuerlöscher oder auf der Löschpistole drücken – das Löschmittel strömt aus. Hebel loslassen wenn das Ausströmen des Löschmittels gestoppt werden soll

Richtige Anwendung von Feuerlöschern

  • Feuer in Windrichtung angreifen
  • Flächenbrände vorne beginnend ablöschen
  • Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen
  • Genügend Löscher gleichzeitig einsetzen
  • Vorsicht vor Wiederentzündung
  • Eingesetzte Löscher nicht mehr aufhängen sondern neu füllen lassen

Allgemeine Information

Bisher war das punktuelle Verbrennen von biogenen Materialien von 16. September bis 30. April erlaubt. Nunmehr ist durch § 3 Abs. 1 des Bundesluftreinhaltegesetzes sowohl das punktuelle als auch das flächenhafte Verbrennen von biogenen Materialien sowie das Verbrennen nicht biogener Materialien außerhalb dafür bestimmter Anlagen grundsätzlich verboten.

Von diesem Verbot werden schon in Abs. 3 dieser Bestimmung folgende Ausnahmen festgelegt:

  1. das Verbrennen im Freien im Rahmen von Übungen zur Brand- und Katastrophenbekämpfung des Bundesheeres und der Feuerwehren sowie der von den Feuerwehren durchgeführten Selbstschutzausbildung von Zivilpersonen
  2. Lagerfeuer und Grillfeuer (es darf ausschließlich trockenes unbehandeltes Holz oder Holzkohle verwendet werden)
  3. das Abflammen im Rahmen der integrierten Produktion bzw. biologischen Wirtschaftsweise
  4. das punktuelle Verbrennen von geschwendetem Material in schwer zugänglichen alpinen Lagen zur Verhinderung der Verbuschung

Gemäß Abs. 4 dieser Bestimmung kann der Landeshauptmann mit Verordnung zeitliche und räumliche Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens biogener Materialien für

  1. das Verbrennen von schädlings- und krankheitsbefallenen Materialien, wenn dies zur wirksamen Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten unbedingt erforderlich und keine andere ökologisch verträgliche Methode anwendbar ist
  2. das Räuchern im Obst- und Weingartenbereich als Maßnahme des Frostschutzes
  3. Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen (es darf nur naturbelassenes unbehandeltes Holz verwendet werden)
  4. das Abbrennen von Stroh auf Stoppelfeldern, wenn dies zum Anbau von Wintergetreide oder Raps unbedingt erforderlich ist, sofern eine Verrottung des Strohs im Boden auf Grund von Trockenheit nicht zu erwarten ist
  5. das Verbrennen von Rebholz in schwer zugänglichen Lagen im Monat April
  6. das punktuelle Verbrennen biogener Materialien, das auf Grund von Lawinenabgängen die Nutzbarkeit von Weideflächen in schwer zugänglichen alpinen Lagen beeinträchtigt

zulassen.

Hinweis

§ 7. Abs. 3 des Bundesluftreinhaltegesetzes:
Die §§ 40 bis 45 des Forstgesetzes 1975, BGBI. Nr. 440, in der jeweils geltenden Fassung, sowie die auf Grund dieser Bestimmungen ergangenen Verordnungen werden durch dieses Bundesgesetz nicht berührt.

Derzeit liegen folgende Verordnungen des Landeshauptmannes vor:

Verordnung über Ausnahmen vom Verbot des flächenhaften Verbrennens, LGBI. 8102/1-0

§ 1 Stroh
Das Abbrennen von Stroh auf Stoppelfeldern ist erlaubt, wenn auf diesen Flächen im Rahmen des Herbstanbaues

  • Raps oder
  • Wintergetreide (Winterweizen, -roggen, -gerste oder Triticale)

ausgesät werden sollen.

§ 2 Schädlingsbefallene Materialien

Das Verbrennen von Stoppeln und Stroh von Getreide oder Mais ist erlaubt, wenn nachstehende Schädlinge oder Pilzkrankheiten epidemieartig auftreten:

  • Getreidehalmwespe
  • Rote Weizengallmilcke
  • Sattelmucke
  • Halmbruchkrankheiten
  • Schwarzbeinigkeit
  • Septoria

§ 3 Sicherheitsvorkehrungen
Für das Verbrennen gilt die Verordnung über die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen beim Verbrennen im Freien, LGBI. 4400/6-1.

Verordnung über Ausnahmen vom Verbot des punktuellen Verbrennens, LGBl.8102/2-1
§ 1 Das Verbrennen von Laub der Baumart Rofikastanie ist in der Zeit vom 15. August bis 30. Oktober erlaubt.

§ 2 Das Verbrennen von Pflanzen oder Pflanzenteilen, die mit dem Erreger des
bakteriellen Feuerbrandes (Erwinia amylovora [Burr.] Winsl. et al) befallen sind, ist nach Maßgabe der NÖ Pflanzenschutzverordnung, LGBI. 6130/1-4 erlaubt.

§ 3 Sicherheitsvorkehrungen
Für das Verbrennen gilt die Verordnung über die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen beim Verbrennen im Freien, LGBI. 4400/6-1.
Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien, LGBI. 8102/3-2

§ 1 Ausnahmen
Folgende Ausnahmen vom Verbot des § 3 Abs.1 BLRG, BGBI. I Nr. 137/2002 in der
Fassung BGBI. I Nr. 97/2013, sind im gesamten Landesgebiet zulässig:

  1. Das Räuchern im Obst- und Weingartenbereich als Maßnahme des Frostschutzes
  2. Feuer im Rahmen folgender Brauchtumsveranstaltungen
    1. Osterfeuer im Zeitraum zwischen Sonnenuntergang am Karsamstag und Sonnenaufgang am Ostermontag
    2. Sonnwendfeuer zwischen dem Freitag vor dem 21. Juni und dem nachfolgenden Sonntag sowie zwischen dem Freitag vor dem 21. Dezember und dem nachfolgenden Sonntag; fällt der 21. Juni oder der 21. Dezember auf einen Samstag, gilt als nachfolgender Sonntag der 29. Juni bzw. der 29. Dezember
    3. Johannesfeuer am 24. Juni.
  3. Das punktuelle Verbrennen von abgeschnittenem Rebholz und von abgeschnittenem unerwünschtem Bewuchs von Trockenrasenflächen in schwer zugänglichen Lagen in den Monaten März und April. Als schwer zugänglich gilt eine Lage dann, wenn die Zufahrt mit einem Schmalspurtraktor samt Anbaugerät nicht möglich ist.
  4. Das punktuelle Verbrennen biogener Materialien, das auf Grund von Lawinenabgängen die Nutzbarkeit von Weideflächen in schwer zugänglichen alpinen Lagen beeinträchtigt. Als schwer zugänglich gilt eine Weidefläche dann, wenn
    1. die Strecke bis zu dem Punkt, ab dem ein motorisierter Abtransport mit geländetauglichen Fahrzeugen (z.B. Traktor mit Anhänger) möglich ist, mehr als 50 Meter beträgt oder
    2. die Strecke bis zu dem Punkt, ab dem ein motorisierter Abtransport mit geländetauglichen Fahrzeugen (z.B. Traktor mit Anhänger) möglich ist, 50 Meter oder weniger beträgt, jedoch der Einsatz einer Seilwinde geländetechnisch nicht durchführbar ist.
  5. Das Verbrennen von Pflanzen oder Pflanzenteilen, wenn sie von einer der nachstehenden Krankheiten oder von einem der nachstehenden Schädlinge befallen sind:
    1. Anoplophora chinensis (Citrusbockkäfer)
    2. Anoplophora glabripennis (Asiatischer Laubholzbockkäfer)
    3. Bursaphelenchus xylophilus (Kiefernholznematode)
    4. Clavibacter michiganensis (Bakterielle Tomatenwelke)
    5. Cossus cossus (Weidenbohrer)
    6. Cylindrocladium buxicola (Triebsterben an Buchsbaum)
    7. Dryocosmus kuriphilus (Japan. Esskastanien-Gallwespe)
    8. Erwinia amylovora (Feuerbrand)
    9. Esca
    10. Guignardia bidwellii (Schwarzfäule an Weinreben)
    11. Kabatina abietis (Kabatinabräune)
    12. Lecanosticta (Nadelbräune)
    13. Pear decline mycoplasma (Bimenverfall)
    14. Phytophthora ramorum (Triebsterben an Rhododendron, Schneeball u. a.)
    15. Plum pox virus (Schankakrankheit)
    16. Phytoplasma mali (Apfeltriebsucht)
    17. Tilletia controversa (Zwergsteinbrand)
    18. Zeuzera pyrina (Blausieb oder auch Kastanienbohrer).
  6. Das Verbrennen von Laub der Baumart Rosskastanie in der Zeit vom 15. August bis 30. Oktober.

§ 2 Sicherheitsvorkehrungen
Für das gemäß $11 zulässige Verbrennen gilt die Verordnung über die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen beim Verbrennen im Freien, LGBI. 400/6-1.

Forstschutzverordnung, BGBI. ll Nr. 19/2003

§ 2
Abs. 1
Im Falle einer gefahrdrohenden Vermehrung sind befallene Holzgewächse oder befallenes Holz bekämpfungstechnisch zu behandeln.

Abs. 2
Die bekämpfungstechnische Behandlung hat auf solche Art und zu einem solchen Zeitpunkt zu erfolgen, dass Holzgewächse oder Holz als Vermehrungsstätte für Forstschädlinge ungeeignet sind, jede Massenvermehrung oder Verbreitung von Forstschädlingen hintangehalten wird und allenfalls vorhandene Forstschädlinge vernichtet werden.

Abs. 3
Bekämpfungstechnische Behandlungsweisen der Holzgewächse oder des Holzes sind insbesondere:

  1. das Entrinden
  2. das Einwässern oder Beregnen
  3. das Zerkleinern
  4. das Verbrennen
  5. die künstliche Trocknung
  6. der Einsatz von forstlichen Pflanzenschutzmitteln nach Maßgabe der Vorschreibungen des Zulassungsbescheides
  7. das Begasen.

Verordnung über die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen beim Verbrennen
im Freien, LGBI. 4400/6-1


§ 1 Voraussetzungen
Im Freien dürfen nur verbrannt werden

  • pflanzliche Abfälle,
  • unter Aufsicht mindestens einer hierfür körperlich und geistig geeigneten Person, die sich in unmittelbarer Nähe aufzuhalten und den Verbrennungsvorgang dauernd zu beobachten hat,
  • wenn während des Verbrennens Löschgeräte (Feuerpatschen, Schaufeln etc.) gebrauchsfertig bereitgehalten werden,
  • bei Tageslicht (also so zeitgerecht, dass der Verbrennungsvorgang vor Einbruch der Dunkelheit beendet ist).

§ 2 Verbrennen auf Feldern
(1) Die Abbrandfläche darf eine Breite von 60 m nicht überschreiten. Jede Abbrandfläche ist vor dem Abbrennen mit einem Wundstreifen von mindestens vier Metern Breite lückenlos zu umfassen. Gegenüber angrenzenden Baulichkeiten und schutzbedürftigen Kulturen ist ein Abbrennen nur zulässig, wenn Windstille herrscht oder der Wind aus der Richtung der Baulichkeit oder schutzbedürftigen Kultur kommt und zur Abbrandfläche folgende Abstände eingehalten werden:

Gegenüber Baulichkeiten und Wäldern mindestens 30 m; gegenüber Windschutzstreifen, Bäumen, Wein- und Obstgärten, mindestens 15 m; gegenüber Kulturen, die eine Wuchshöhe von einem Meter überschreiten (z. B. Mais, Tabak, Sonnenblumen) mindestens 10 m und gegenüber sonstigen noch in Vegetation befindlichen Kulturen (z. B. Ruben, Kartoffeln) mindestens 5 Meter.

(2) Wenn es aus Gründen der Brandverhütung und Brandbekämpfung geboten ist,
sind die Brandflächen durch weitere Wundstreifen zu unterteilen.

(3) Befindet sich auf umliegenden Grundstücken im Abstand von weniger als 30 m noch reifes Getreide, so ist ein Abbrennen nicht zulässig.

(4) Der Abbrand darf nur gegen die Windrichtung und nicht in Haufen vorgenommen werden, die die Lademenge eines landwirtschaftlichen Anhängers überschreiten.

(5) Das Abbrennen von Stroh darf nicht kreis- oder halbkreisförmig, sondern nur in gerader Front erfolgen.

§ 3 Verbrennen in bebautem Gebiet

(1) Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist in bebautem Gebiet und in Kleingartensiedlungen nur zulässig

  • wenn sie trocken sindwenn sich das Feuer nicht ausbreiten kann (Wärmestrahlung, dürrer Bewuchs, Funkenflug etc.)
  • die Abbrandfläche jeweils höchstens 5 m beträgt
  • Löschwasser bereitsteht (Behälter, betriebsbereiter Gartenschlauch).

(2) Mehrere zum Abbrand vorbereitete Haufen müssen einen Abstand von 5 m haben und dürfen nicht gleichzeitig entzündet werden.

§ 4 Brandverhütung
(1) Bei Sturm oder starkem Wind ist jedes Verbrennen zu unterlassen. Die Bestimmungen des § 90 StVO 1960 bleiben hinsichtlich des Verbrennens von pflanzlichen Abfällen neben Verkehrsflächen unberührt.

(2) Nach Beendigung des Verbrennens sind die Verbrennungsrückstände ehestmöglich in den Boden einzuarbeiten.

(3) Das Grundstück, auf dem der Verbrennungsvorgang erfolgte, darf von der Aufsichtsperson (§ 1) erst dann verlassen werden, wenn das Feuer und die Glutreste erloschen sind.

(4) Bei Gefahr der Ausbreitung des Abbrandes auf andere Grundstücke ist sogleich die Feuerwehr zu alarmieren.

Die Ausnahmen gelten nicht:

  1. in einem Ozonüberwachungsgebiet im Sinne des § 1 des Ozongesetzes, BGBI, I Nr. 34/2003, in der jeweils geltenden Fassung, im Fall der Überschreitung der Ozoninformations- oder Alarmschwelle. Der Zeitraum der Überschreitung wird durch eine Verlautbarung durch den Landeshauptmann nach § 8 des Ozongesetzes und die Verlautbarung der Entwarnung nach § 10 des Ozongesetzes bestimmt.
  2. In einem Gebiet, in dem Alarmwerte gemäß Anlage 4 des lmmissionsschutzgesetzes-Luft überschritten sind.

Niederösterreichisches Feuerwehrgesetz §9 Verbrennen im Freien

  • Das Verbrennen von Gegenständen im Freien zur Bekämpfung, Verhinderung bzw. Minderung der Auswirkungen von Katastrophen gemäß NÖ Katastrophenhilfegesetz, LGBl.4450-1, oder zur Ausbildung in der Brandbekämpfung ist gestattet.
  • Das Verbrennen von Pflanzenteilen oder die Abhaltung von Sonnwend- oder Osterfeuern oder sonstigen im Brauchtum verankerten Feuern haben unter Beachtung ausreichender Sicherheitsvorkehrungen zu erfolgen. Es muss sichergestellt sein, dass das Feuer nicht auf andere Grundstücke übergreifen kann. Das Verbrennen von Pflanzenteilen darf - mit Ausnahme der Sonn- oder Osterfeuer oder sonstiger im Brauchtum verankerten Feuer - nur bei Tag erfolgen. Der Vorgang ist zu überwachen und darf nicht bei starkem Wind erfolgen. Die NÖ Landesregierung hat durch Verordnung die näheren Bestimmungen über die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen beim Verbrennen im Freien zu treffen.

Alarmieren - Retten - Löschen

Alarmieren:

  • immer die 4 W (näheres unter Notruf) bekannt geben
  • Sprechen Sie langsam und deutlich
  • Alarmieren Sie auch bei Brandverdacht die Feuerwehr
  • Niemals darauf verlassen das die Feuerwehr bereits von Anderen verständigt wurde

Retten:

  • Stellen Sie fest ob Personen aus dem Gefahrenbereich gebracht werden müssen
  • Personen, deren Kleidung in Brand geraten ist, nicht fortlaufen lassen sondern in Decken oder Ähnlichen einwickeln und den Brand durch Abstreifen löschen.
  • Wenn Sie flüchten können:
    • Fenster im Brandraum schließen
    • Fenster von Fluchtwegen zur Brandrauchentlüftung öffnen
    • Türen hinter sich schließen
    • Panik vermeiden
  • Wenn Sie vom Brand eingeschlossen sind:
    • Soweit wie möglich vom Brandherd entfernen
    • Alle Türen zum Brandherd schließen
    • Türspalten mit nassen Fetzen gegen eindringenden Rauch schützen
    • Wenn möglich, erst jetzt ein Fenster öffnen
    • Auf sich aufmerksam machen

Löschen:

  • Türen und Fenster des betroffenen Raumes so lang wie möglich geschlossen halten
  • Gas- und Ölleitungen absperren
  • alle Druckgasbehälter vom Gefahrenbereich entfernen
  • Einsatzkräfte erwarten und einweisen
  • Zugänge öffnen
  • Feuerwehr über:
    • Lage und Größe des Brandraumes
    • vermisste Personen
    • besondere Gefahren
    • bedrohte Tiere informieren

Folgende Warnzeichen gibt es:

Warnung vor Absturzgefahr
Warnung vor automatischen Anlauf
Warnung vor Gefahren durch Batterien
Warnung vor Einzugsgefahr
Warnung vor nicht ionisierter elektromagnetischer Spannung
Warnung vor Gasflaschen
Warnung vor einer Gefahrenstelle
Warnung vor giftigen Stoffen
Warnung vor Handverletzungen
Warnung durch Kippgefahr beim Walzen
Warnung vor Laserstrahlen
Warnung vor magnetischen Feld
Warnung vor Quetschgefahr
Warnung vor radioaktiven Stoffen
Warnung vor Rutschgefahr
Warnung vor schwebender Last
Warnung vor Stolpergefahr