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Feuerwehrwesen

Hier finden Sie einige nützliche/interessante Themen zum Bereich Feuerwehrwesen.

Allgemein

Der Atemschutz stellt einen lebenswichtigen Schutz für die Feuerwehrmitglieder dar. Vor allem bei Brand- und Schadstoffeinsätzen ist mit Bedrohungen durch gefährliche Atemgifte zu rechnen. Aber auch bei Unfällen mit Gärgasen, welche bei uns im Weinbaugebiet ein besonderes Risiko darstellen, sind Atemschutzgeräte unbedingt erforderlich.

Der Atemschutz ist für Feuerwehren ein sehr kostspieliges Sachgebiet geworden, denn nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Folgekosten müssen berücksichtigt werden. Einerseits sind die Geräte regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu erneuern, andererseits ist auch die medizinische Tauglichkeit der Atemschutzgeräteträger alle 5 Jahre zu überprüfen und jährlich ein Leistungstest zu absolvieren.

Aufgaben des Atemschutzsachbearbeiter

Der Atemschutzsachbearbeiter ist für die Instandhaltung und Überprüfung der Ausrüstung zuständig. Außerdem müssen laufend Schulungen und Übungen durchgeführt, um für kommende Einsätze gerüstet zu sein. Nach jeder Verwendung der Atemschutzgeräte und der Atemschutzmasken müssen die Atemschutzflaschen wieder befüllt werden und die Masken und Geräte gehören gereinigt, um wieder einsatzbereit zu sein.

Geräte

Unsere Feuerwehr verfügt über: 

  • 3 Atemschutzgeräte mit gesamt 6 Atemluftflaschen sowie 13 Atemschutzmasken

Außerdem verfügt der Unterabschnitt Grafenegg über einen Atemluftkompressor, der bei der Feuerwehr Etsdorf stationiert ist.

Ausbildung

Um in der Feuerwehr als Atemschutzgeräterträger eingesetzt zu werden, ist es notwendig einen zweitägigen "Atemschutzlehrgang" zu absolvieren. Dieser findet für unsere Feuerwehr zweimal jährlich in Krems an der Donau statt und kann nach Erfüllung folgender Voraussetzungen besucht werden:

  • 1 Jahr aktiver Feuerwehrdienst
  • Abschluss Truppmann (ASMTRM)
  • Nachweis der Atemschutztauglichkeit (nicht älter als 12 Monate vor Modulbeginn)

Die Absolvierung des Atemschutzgeräteträgerlehrganges (mindestens der Theorieteil) ist Voraussetzung für zahlreiche weitere Lehrgänge. Unter anderem für die gesamte Führungsausbildung und die Schadstoffausbildung.
Für die Atemschutzgeräteträger unserer Feuerwehr werden laufend Übungen und Schulungen abgehalten. Außerdem müssen sich die Atemschutzgeräteträger jährlich einem Leistungstest (Coopertest, Finnentest oder Radfahren) unterziehen, um weiterhin als Atemschutzgeräteträger eingesetzt zu werden.

Brennbare Stoffe werden nach ihrem Brennverhalten in verschiedene Brandklassen eingeteilt.

Als Brandklasse bezeichnet man eine Klassefizierung der Brände nach dem brennenden Stoff. Diese Klassifikation ist vorwiegend notwendig, um die richtige Auswahl entsprechender Löschmittel zu treffen.

Nach der europäischen Norm E2 erfolgt die Einteilung dieser brennbaren Stoffe in die Brandklassen A,B,C,D und F.

  • Brandklasse A: Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen. (z.B.: Holz, Papier, Kohle, Heu, etc.)
  • Brandklasse B: Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen. (z.B.: Benzin, Ethanol, Teer, Wachs, etc.)
  • Brandklasse C: Brände von Gasen. (z.B.: Erdgas, Butan, Methan, etc.)
  • Brandklasse D: Brände von Metallen. (z.B.: Aluminium, Magnesium, etc.)
  • Brandklasse F: Fettbrände (z.B.: Speisefett oder Speiseöl)
Brandklasse A
Brandklasse B
Brandklasse C
Brandklasse D
Brandklasse F

Löschvorgang und Löschverfahren

Der Löschvorgang ist eine Unterbrechung des Verbrennungsvorganges.Dabei muss eine der Voraussetzungen für die Verbrennung beseitigt werden. Die Möglichkeiten dieser Unterbrechung sind  Abkühlen, Ersticken, Verdünnen oder Stören.

Löschmittel

  • Wasser: Hauptlöscheffekt: Kühlen. Das wichtigste Löschmittel überhaupt ist und bleibt Wasser. Bei über 90% der Brände kann es als Löschmittel eingesetzt werden.
  • Schaum: Hauptlöscheffekt: Ersticken. Der Löschschaum besteht aus einem Gemisch aus Schaummittel, Wasser und Luft, welcher mit geeigneten Löschgeräten erzeugt und aufgebracht wird. Die Löschwirkung des Schaumes bei der Brandbekämpfung basiert auf folgenden Löscheffekten: Ersticken: die geschlossene Schaumdecke verhindert die Sauerstoffzufuhr zum Brandgut. Kühlen: Das aus dem Schaum ausscheidende Wasser verdampft auf der Brandoberfläche oder unmittelbar darunter, wobei Wärme abgeleitet wird.
  • Pulver: Hauptlöscheffekt: Stören. Für die verschiedenen Brandklassen gibt es unterschiedliche Pulverarten (Glutbrandpulver, Flammbrandpulver, Metallbrandpulver), die zum Ersticken des Brandes führen. Das Löschmittel ist ein fein gemahlenes Pulver. Man kann damit Brände von Gasen, brennbaren Flüssigkeiten und festen Stoffen vorwiegend durch den Wandeffekt und zum Teil auch durch den Verdrängungseffekt bekämpfen. Pulverlöscher sollten nicht in Räumen mit größeren Menschenansammlungen verwendet werden!
  • Kohlendioxid: Hauptlöscheffekt: Ersticken. Es ist ein Löschmittel für Flammbrände. Es wird besonders dort eingesetzt, wo eine rückstandsfreie Brandbekämpfung notwendig ist (z.B. EDV-Anlagen). Achtung: Kohlendioxid verdrängt den Sauerstoff der Luft und wirkt als Atemgift. Beim Ansprühen von Personen besteht Gefahr von Erfrierungen. Kohlenstoffdioxidschnee kann durch Kälte magnetische Datenträger von Rechneranlagen zerstören!
Verbrennungsdreieck
Nicht mit Wasser löschen!!
Achtung auf den Wasserdampf!!

Ausbildung

Der Einsatzerfolg unter Berücksichtigung der eigenen Sicherheit bzw. der Gefahrenminimierung muss oberstes Ziel sein. Für alle Einsatzerfordernisse sollen die Feuerwehrmitglieder die richtigen taktischen und technischen Maßnahmen für die Bekämpfung bzw. Behebung von Schadensfällen innerhalb kürzester Zeit treffen.

Nur wer bestmöglich ausgebildet ist, kann auch bestmögliche Hilfe leisten.
Eine gründliche Ausbildung ermöglicht es uns, die gestellten Aufgaben professionell zu erledigen und die Selbstgefährdung so gering wie möglich zu halten.

Fahrdienst

Der Fahrdienst umfasst insbesondere die Geräte, welche mit einem Verbrennungsmotor betrieben werden (Fahrzeuge, Notstromaggregat, Tragkraftspritzen, Kettensägen, usw.). 
Der Fahrmeister wartet und überprüft diese Fahrzeuge und Geräte, führt Aufzeichnungen darüber und führt ein regelmäßiges Service (§57a Überprüfung) durch oder veranlasst dieses. Weiters obliegt ihm die Kontrolle der Fahrtenbücher.    
Eine ebenfalls wichtige Aufgabe des Fahrmeisters ist die Ausbildung auf den jeweiligen Fahrzeugen und Einschulung der Geräten.

Schadstoffdienst

Auch wenn Einsätze mit gefährlichen Stoffen in unserem Einsatzgebiet nicht zum täglichen Brot gehören, müssen wir jederzeit mit solchen Einsätzen rechnen. Mehrere kleine Schadstoffeinsätze wie z.B. Ölspuren, Öltreiben am Kamp, usw. haben auch wir gelegentlich zu bewältigen . 

Da wir über keine spezielle Schadstoffausrüstung verfügen, liegt die Hauptaufgabe des Schadstoffsachbearbeiters hauptsächlich in der Ausbildung. Die Schadstoffausbildung beginnt schon in der Grundausbildung und zieht sich über laufend stattfindende Schulungen und Übungen. 

Verwaltungsdienst

Der Verwaltungsdienst übernimmt die organisatorische und finanzielle Führung der Feuerwehr.
Zu den Aufgaben des Verwaltungsdienstes gehören insbesondere: 

  • Kassaführung 
  • Schriftverkehr 
  • Mitgliederverwaltung 
  • Lehrgangsanmeldung 
  • Festorganisation 
  • Bewerbsanmeldung 
  • sowie alle anderen administratorischen Aufgaben 

Zeugmeister

Um eine große Bandbreite an Einsätzen abwickeln zu können, bedarf es einer Vielzahl an unterschiedlichen Geräten. Im Einsatzfall müssen diese Geräte richtig funktionieren und in einwandfreiem Zustand sein. Um diese Sicherheit zu gewährleisten, müssen die Geräte in regelmäßigen Abständen überprüft, repariert und wenn notwendig durch Neue ersetzt werden. Zuständig dafür ist der Zeugmeister.

Was genau fällt in seine Zuständigkeit? 

  • Die Ausgabe und Rücknahme von Uniformen, Dienstgrad- und Funktionsabzeichen, 
  • Die Pflege und Wartung aller nicht motorisch betriebenen Geräten, 
  • Die Kontrolle der Beladung von Feuerwehrfahrzeugen, 
  • Die Kontrolle und Wartung von Elektrogeräten, 
  • Die Prüfung von Rettungsgeräten. 

Öffentlichkeitsarbeit

In der heutigen Zeit ist Marketing alles. Dies gilt insbesondere für freiwillige Feuerwehren, welche besonders auf die Gunst der Bevölkerung angewiesen sind. Der Sachbearbeiter ist deshalb dafür verantwortlich, dass die Bevölkerung über das Geschehen in der Feuerwehr (Übungen, Schulungen, Einsätze, Veranstaltungen, usw.) informiert wird. Dies erfolgt in unserer Feuerwehr über die Homepage als auch über Social-Media (Facebook, Instagram). 

Auch die Presseaussendungen an lokale Zeitungen (NÖN, Bezirksblätter, Gemeindezeitung, Brandaus, usw.) sind Aufgabe des Sachbearbeiters. 

EDV

In der heutigen Zeit ist die EDV in fast allen Lebenslagen vertreten - so auch im Feuerwehrdienst. Ist die EDV bei einigen Feuerwehren nur auf das notwendigste beschränkt, so wird in der Feuerwehr Etsdorf sehr viel auf elektronische Hilfsmittel, seien es Geräte aber auch verschiedene Programme, zurückgegriffen, um den Feuerwehralltag zu erleichtern.

Die Aufgaben des Sachbearbeiters:

  • Wartung und Reparatur der Computer, des Servers 
  • Wartung und Pflege verschiedenster Programme
  • Betreuen der E-Mailadresse 
  • Betreuen der elektronischen Feuerwehrverwaltung

Nachrichtendienst

Der Sachbearbeiter Nachrichtendienst dafür verantwortlich, dass die Funkgeräte funktionstüchtig und einsatzbereit sind. Auch das Gewährleisten der Funktionsfähigkeit der Sirenensteuerung fällt in seinen Aufgabenbereich. Zudem wird ein monatlicher Funkproberuf durchgeführt, bei dem die einwandfreie Funktion vieler Geräte in den Fahrzeugen überprüft wird. Dieser Funkproberuf wird ebenfalls vom Sachbearbeiter Nachrichtendienst organisiert.

Feuerwehrmedizinischer Dienst

Leider wird die Feuerwehr oft auch zu Einsätzen mit Verletzten gerufen. So gibt es in jeder Feuerwehr den sogenannten Feuerwehrmedizinischen Dienst, der sich vor allem um folgende Aufgaben kümmert: 

  • Erste-Hilfe Kurse und Schulungen (Ausbildung) 
  • regelmäßige Überprüfung aller Erste Hilfe Kästen (Feuerwehrhaus und Einsatzfahrzeuge) 
  • Versorgung von verletzten Personen im Einsatz 
  • Beratung bei der Neuanschaffung von Sanitätsausrüstung
  • Durchführung der Atemschutzleistungstests

Feuerwehrgeschichte

Die Feuerwehrgeschichte ist das jüngste Sachgebiet im niederösterreichischen Feuerwehrwesen.
Auf Initative von Landesfeuerwehrkommandant LBD KR Josef Buchta, beschloss der der Landesfeuerwehrrat am 29. März 2009 die Einführung dieses Sachgebiets.

Die Aufgaben des Sachbearbeiters Feuerwehrgeschichte sind:

  • Unterlagen zur Feuerwehrgeschichte zu sammeln und sicherstellen
  • Erforschung der Geschichte des Feuerlöschwesens
  • Publizieren von Forschungsergebnissen
  • Betreuung und Erfassung der feuerwehreigenen Sammlungen Geräten, Ausrüstungsgegenständen, usw.

Vorbeugender Brandschutz

Der Vorbeugende Brandschutz muss Basis für die erforderliche Brandsicherheit eines Betriebes sein. Treten in Betrieben große Brandschäden auf, so lässt sich in der Regel feststellen, dass es "Löcher" im System Vorbeugender Brandschutz gab.

Folgende Ziele hat daher der Vorbeugenden Brandschutz:

  • Verhinderung einer Brandentstehung
  • Sicherstellung von Flucht- und Rettungswesen
  • Schaffung von optimalen Verhältnissen für den Feuerwehreinsatz.

Wasserdienst

Obwohl die Einsätze am Wasser nicht so häufig sind, muss mit solchen Einsätzen am Kamp jederzeit gerechnet werden.
Als Einsätze im Bereich des Wasserdienstes versteht man alle Einsätze, die es am Wasser zu bewältigen gibt.

Unsere Feuerwehr besitzt mehrere Feuerwehrzillen samt Fahrbehelfe, Rettungswesten und einen dazugehörigen Anhänger für den Transport der Zille.

Die Aufgaben des Sachbearbeiters Wasserdienst sind:

  • Die Beratung des Feuerwehrkommandos bei Wasserdienstangelegenheiten
  • Organisation und Mithilfe bei der Wasserdienstausbildung in der Feuerwehr
  • Wartung, Pflege und Reparatur der Wasserdienstgeräte

Weiters nehmen die Mitglieder unserer Feuerwehr ständig an Fortbildungen und Bewerben teil.

Atemschutz

siehe Punkt Atemschutz unter Feuerwehrwesen

Feuerwehrjugend

siehe Punkt Feuerwehrjugend im Hauptmenü

Grundlagen der Verbrennung

Eine Verbrennung ist eine chemische Verbindung eines Stoffes mit dem Element Sauerstoff.
Das entstehende Produkt heißt OXID.
Die Energie bei einer Oxidation wird in Wärme umgesetzt.
Die Oxidation kann mit verschiedener Geschwindigkeit ablaufen.

  • Langsam: Rosten
  • Schnell: Verbrennen

Für uns ist die schnelle Oxidation von Bedeutung, man versteht darunter die Verbrennung.

Sichtbare Begleiterscheinungen einer Verbrennung (schnelle Oxidation) können in folgenden Formen auftreten:

  • FLAMME
  • GLUT
  • FLAMME und GLUT gemeinsam

Die Erscheinung richtet sich nach dem Brennstoff.
Feste brennbare Stoffe verbrennen in Form von Glut, meist mit dem gleichzeitig ablaufendem Flammbrand. Brennbare Gase und die Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten verbrennen in Form von Flammen. Nach Art des Brandes unterscheidet man: Glutbrand, Glut- und Flammbrand oder Flammbrand.


Die Voraussetzungen für eine Verbrennung

Eine Verbrennung ( Feuer ) kann entstehen wenn:

  • Wärme
  • Sauerstoff und
  • Brennbare Stoffe
  • Reaktionsbereitschaft zwischen brennbaren Stoff und Sauerstoff,

gleichzeitig vorhanden sind. Der Sauerstoff und der brennbare Stoff müssen dabei im richtigen Verhältnis zueinander stehen. Ist zu wenig Sauerstoff vorhanden, kann eine Verbrennung nicht erfolgen. Wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, kommt es zur Verbrennung. Sauerstoff  selbst ist nicht brennbar, ohne ihn ist aber keine Verbrennung möglich.

Wichtige Begriffe

  • Zündtemperatur: Die Zündtemperatur ist jene Temperatur eines brennbaren Stoffes, bei der sich dieser oder dessen Stäube, Dämpfe oder Gase unter bestimmten Bedingungen in Luft entzünden.
  • Flammpunkt: Brennbare Flüssigkeiten brennen selbst nicht, sondern nur ihre Dämpfe. Die niedrigste Temperatur, bei der eine brennbare Flüssigkeit oberhalb des Flüssigkeitsspiegels mit Luft eine Dampfkonzentration bildet, die bei kurzfristiger Einwirkung einer Zündquelle zur Entflammung führt nennt man Flammpunkt.
  • Die brennbaren Flüssigkeiten werden in 3 Gefahrenklassen eingeteilt: Gefahrenklasse 1: Flammpunkt unter 21°C (leicht entzündlich), Gefahrenklasse 2: Flammpunkt von 21 – 55°C (entzündlich), Gefahrenklasse 3: Flammpunkt über 55°C (schwer entzündlich)
  • Zündquelle: Träger der zur Entzündung erforderlichen Energie.
  • Verpuffung: Verbrennung mit erhöhter Geschwindigkeit (cm/sek.), mäßiger Druck, dumpfer Knall.
  • Explosion: Chemische Umsetzung, meist Verbrennung mit hoher Geschwindigkeit (m/sek.), großer Druck und Knall.
  • Detonation: Explosion mit höchster Druck- und Knallwirkung (km/sek.).
Verbrennungsdreieck
1. Verbrennungszone 2. Glühzone 3. Gaszone