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Dienstgrade und Abzeichen

Im Feuerwehrwesen gibt es viele Symbolische Kennzeichnungen. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Abzeichen, Dienstgrade sowie Verwendungsabzeichen welche es im Feuerwehrdienst gibt.

Dienstgrade

Im Feuerwehrwesen gibt es folgende Dienstgrade:

Probefeuerwehrmann (PFM)

Voraussetzung:

  • Eingeteiltes Feuerwehrmitglied
  • Vollendetes 15. Lebensjahr

Feuerwehrmann (FM)

Voraussetzung:

  • Eingeteiltes Feuerwehrmitglied
  • Absolvierung für die Zulassung zum Modul Abschluss Truppmann erforderlichen Grundausbildung laut Ausbildungsnachweis für die Grundausbildung
  • 1 Jahr aktiver Feuerwehrdienst (6 Monate für ehemalige Mitglieder der Feuerwehrjugend)

Oberfeuerwehrmann (OFM)

Voraussetzung:

  • Eingeteiltes Feuerwehrmitglied
  • Abschluss Truppmann
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst 

Hauptfeuerwehrmann (HFM)

Voraussetzung:

  • Eingeteiltes Feuerwehrmitglied
  • Abschluss Truppmann
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Löschmeister (LM)

Voraussetzung:

Eingeteiltes Feuerwehrmitglied: 

  • Abschluss Truppmann
  • 18 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Zugtruppkommandant oder Gruppenkommandant:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Ausbilder in der Feuerwehr:

  • Abschluss Feuerwehrausbilder
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Fahrmeister oder Gehilfe des Fahrmeister:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • Modul Fahrmeister
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrienst

Zeugmeister oder Gehilfe des Zeugmeister:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • Modul Zeugmeister
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Feuerwehrjugendbetreuer:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • Abschluss Feuerwehrjugendführer
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Oberlöschmeister (OLM)

Voraussetzung:

Zugtruppkommandant oder Gruppenkommandant:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht 

Ausbilder in der Feuerwehr:

  • Abschluss Feuerwehrausbilder
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht 

Fahrmeister oder Gehilfe des Fahrmeister:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • Modul Fahrmeister
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht 

Zeugmeister oder Gehilfe des Zeugmeister:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • Modul Zeugmeister
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht 

Feuerwehrjugendbetreuer:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • Abschluss Feuerwehrjugendführer
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht 

Hauptlöschmeister (HLM)

Voraussetzung:

Zugtruppkommandant oder Gruppenkommandant:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht 

Ausbilder in der Feuerwehr:

  • Abschluss Feuerwehrausbilder
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht 

Fahrmeister oder Gehilfe des Fahrmeister:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • Modul Fahrmeister
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht 

Zeugmeister oder Gehilfe des Zeugmeister:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • Modul Zeugmeister
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht 

Feuerwehrjugendbetreuer:

  • Abschluss Führungsstufe 1
  • Abschluss Feuerwehrjugendführer
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht 

Brandmeister (BM)

Voraussetzung:

Zugkommandant oder Feuerwachekommandant:

  • Führungsstufe 2
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Ausbilder in der Feuerwehr:

  • Abschluss Feuerwehrausbilder
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Fahrmeister:

  • Führungsstufe 2
  • Modul Fahrmeister
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Zeugmeister:

  • Führungsstufe 2
  • Modul Zeugmeister
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Oberbrandmeister (OBM)

Voraussetzung:

Zugkommandant oder Feuerwachekommandant:

  • Führungsstufe 2
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Ausbilder in der Feuerwehr:

  • Abschluss Feuerwehrausbilder
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Fahrmeister:

  • Führungsstufe 2
  • Modul Fahrmeister
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Zeugmeister:

  • Führungsstufe 2
  • Modul Zeugmeister
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Hauptbrandmeister (HBM)

Voraussetzung:

Zugkommandant oder Feuerwachekommandant:

  • Führungsstufe 2
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Ausbilder in der Feuerwehr:

  • Abschluss Feuerwehrausbilder
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Fahrmeister:

  • Führungsstufe 2
  • Modul Fahrmeister
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Zeugmeister:

  • Führungsstufe 2
  • Modul Zeugmeister
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Brandinspektor (BI)

Voraussetzung:

Feuerwehrkommandantstellvertreter einer freiwilligen Feuerwehr:

  • Abschluss Feuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Betriebsfeuerwehr:

  • Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Feuerwachekommandant eines abgesetzten Zuges:

  • Abschluss Feuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Oberbrandinspektor (OBI)

Voraussetzung:

Feuerwehrkommandant einer Freiwilligen Feuerwehr laut Dienstpostenplan:

  • Abschluss Feuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Feuerwehrkommandantstellvertreter einer freiwilligen Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptbrandinspekor zusteht:

  • Abschluss Feuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr laut Dienstpostenplan:

  • Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Feuerwehrkommandantstellvertreter einer Betriebsfeuerwehr, deren Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht:

  • Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Hauptbrandinspektor (HBI)

Voraussetzung:

Feuerwehrkommandant einer Freiwilligen Feuerwehr laut Dienstpostenplan:

  • Abschluss Feuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Feuerwehrkommandantstellvertreter einer freiwilligen Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspekor zusteht:

  • Abschluss Feuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Unterabschnittsfeuerwehrkommandant:

  • Abschluss Feuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr, deren Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht:

  • Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Abschnittsbrandinspektor (ABI)

Voraussetzung:

Feuerwehrkommandant einer Freiwilligen Feuerwehr laut Dienstpostenplan:

  • Abschluss Feuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Feuerwehrkommandant einer Betriebsfeuerwehr laut Dienstpostenplan:

  • Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Abschnittsfeuerwehrkommandantstellvertreter:

  • Höhere Feuerwehrausbildung 3
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Brandrat (BR)

Voraussetzung:

Abschnittsfeuerwehrkommandant:

  • Höhere Feuerwehrausbildung 3
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Brandrat (BR)

Voraussetzung:

Bezirksfeuerwehrkommandantstellvertreter:

  • Höhere Führungsausbildung 3
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Oberbrandrat (OBR)

Voraussetzung:

Bezirksfeuerwehrkommandant:

  • Höhere Führungsausbildung 3
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Landesfeuerwehrrat (LFR)

Voraussetzung:

Feuerwehrviertelvertreter:

  • Höhere Feuerwehrausbildung 3
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Vorsitzender eines Ausschusses:

  • Höhere Führungsausbildung 3
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Vorsitzender des Betriebsfeuerwehrausschusses des NÖ LFV:

  • Höhere Führungsausbildung 3
  • Abschluss Betriebsfeuerwehrkommandant
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Landesbranddirektorstellvertreter (LBDSTV)

Voraussetzung:

Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter:

  • Höhere Führungsausbildung 3
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Landesbranddirektor (LBD)

Voraussetzung:

Landesfeuerwehrkommandant:

  • Höhere Führungsausbildung 3
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Verwaltungsmeister (VM)

Voraussetzung:

Stellvertreter des Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr laut Dienstpostenplan oder Gehilfe des Leiter des Verwaltungsdienstes:

  • Modul Verwaltungsdienst
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Oberverwaltungsmeister (OVM)

Voraussetzung:

Stellvertreter des Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr laut Dienstpostenplan oder Gehilfe des Leiter des Verwaltungsdienstes:

  • Modul Verwaltungsdienst
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht

Hauptverwaltungsmeister (HVM)

Voraussetzung:

Stellvertreter des Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr laut Dienstpostenplan oder Gehilfe des Leiter des Verwaltungsdienstes:

  • Modul Verwaltungsdienst
  • 12 Jahre aktiver Feuerwehrdienst in einer Dienstverwendung, für welche der Dienstgrad Löschmeister oder ein höherer Dienstgrad zusteht 

Verwalter (V)

Voraussetzung:

Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Oberbrandinspektor zusteht oder der Stellvertreter des Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Leiter des Verwaltungsdienstes laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Oberverwalter zusteht oder der Gehilfe des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos:

  • Modul Verwaltungsdienst
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Oberverwalter (OV)

Voraussetzung:

Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptbrandinspektor zusteht oder der Stellvertreter des Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Leiter des Verwaltungsdienstes laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Hauptverwalter zusteht:

  • Modul Verwaltungsdienst
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos oder Stellvertreter des Leiters des Verwaltungsdienstes eines Abschnitts- oder Bezirksfeuerwehrkommandos oder Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos:

  • Modul Verwaltungsdienst
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Hauptverwalter (HV)

Voraussetzung:

Leiter des Verwaltungsdienstes einer Feuerwehr, deren Feuerwehrkommandant laut Dienstpostenplan der Dienstgrad Abschnittsbrandinspektor zusteht:

  • Modul Verwaltungsdienst
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos oder Stellvertreter des Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandosoder Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos oder Stellvertreter des Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos:

  • Modul Verwaltungsdienst
  • Abschluss Feuerwehrkommandant
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Verwaltungsinspektor (VI)

Voraussetzung:

Leiter des Verwaltungsdienstes eines Abschnittsfeuerwehrkommandos oder Stellvertreter des Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos:

  • Modul Verwaltungsdienst
  • Abschluss Höhere Feuerwehrausbildung 3
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Verwaltungsrat (VR)

Voraussetzung:

Leiter des Verwaltungsdienstes eines Bezirksfeuerwehrkommandos:

  • Modul Verwaltungsdienst
  • Abschluss Höhere Feuerwehrausbildung 3
  • 6 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Sachbearbeiter (SB)

Voraussetzung:

Sachbearbeiter in der Feuerwehr:

  • Abgeschlossene Ausbildung gemäß DA 5.5.1

Fahrmeister oder Gehilfe des Fahrmeisters:

  • Modul Fahrmeister

Zeugmeister oder Gehilfe des Zeugmeisters:

  • Modul Zeugmeister

Abschnittssachbearbeiter (ASB)

Voraussetzung:

Abschnittssachbearbeiter:

  • Abgeschlossene Ausbildung gemäß DA 5.5.1

Bezirkssachbearbeiter (BSB)

Voraussetzung:

Bezirkssachbearbeiter:

  • Abgeschlossene Ausbildung gemäß DA 5.5.1

Feuerwehrtechniker (FT)

Voraussetzung:

Sachverständiger in einer oder mehreren technischen Sparten des Feuerwehrwesens:

  • Abgeschlossenes Studium an einer höheren Technischen Lehranstalt, einer Fachhochschule oder einer Hochschule in einem technischen Fach, Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur", "Dipl. Ing. FH" oder "Dipl. Ing."
  • Führungsstufe 2
  • Modul Gefahrenabwehr 1 oder
  • Feuerpolizeiliche Beschau oder
  • Brandschutztechnik oder
  • Betriebsfeuerwehrkommandant oder
  • Ausbildung zum autorisierten Sachverständiger des NÖ LFV

Feuerwehrarzt (FARZT)

Voraussetzung:

Arzt im Feuerwehrdienst:

  • Doktor der gesamten Heilkunde, ius practicandi dazu in Ausbildung stehend oder das Recht zur selbständigen Berufsausübung
  • Abschluss Truppmann

Feuerwehrjurist (FJUR)

Voraussetzung:

Jurist im Feuerwehrdienst:

  • Abgeschlossenes Magisterium bzw. Doktorrat der Rechtswissenschaften
  • Abschluss Truppmann

Feuerwehrkurat (FKUR)

Voraussetzung:

Geistlicher im Feuerwehrdienst:

  • Katholischer oder Evangelischer Geistlicher oder Diakon
  • Abschluss Truppmann

Bezirksfeuerwehrarzt (BFARZT)

Voraussetzung:

Arzt im Bezirksfeuerwehrkommando:

  • Doktor der gesamten Heilkunde, ius practicandi 
  • Kenntnisse in Notfall- und Katastrophenmedizin
  • Abschluss Truppmann
  • Feuerwehrärztefortbildung
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Landesfeuerwehrarzt (LFARZT)

Voraussetzung:

Arzt des NÖ Landesfeuerwehrverbandes oder Leiter des medizinischen Dienstes des NÖ Landesfeuerwehrverbandes:

  • Doktor der gesamten Heilkunde, ius practicandi 
  • Kenntnisse in Notfall- und Katastrophenmedizin
  • Höhere Feuerwehrausbildung 3
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Landesfeuerwehrkurat (LFKUR)

Voraussetzung:

Geistlicher des NÖ Landesfeuerwehrverbandes:

  • Katholischer Geistlicher
  • Abschluss Truppmann
  • 3 Jahre aktiver Feuerwehrdienst

Feuerwehrmusiker (FMUS)

Voraussetzung:

  • Mitglied einer Feuerwehrmusikkapelle

Oberfeuerwehrmusiker (OFMUS)

Voraussetzung:

  • 6 Jahre Mitglied einer Feuerwehrmusikkapelle

Hauptfeuerwehrmusiker (HFMUS)

Voraussetzung:

  • 12 Jahre Mitglied einer Feuerwehrmusikkapelle

Stabführer (SF)

Voraussetzung:

  • Stabführer einer Feuerwehrmusikkapelle

Kapellmeister (KM)

Voraussetzung:

  • Kapellmeister einer Feuerwehrmusikkapelle

Aufschiebeschlaufen der Feuerwehrjugend

Bei der Feuerwehrjugend gibt es folgende Aufschiebeschlaufen:

Jugendfeuerwehrmann (JFM)

Sie werden ab der Aufnahme in die Feuerwehrjugend getragen

Jugendfeuerwehrmann 1. Erprobung (JFM)

Im Rahmen ihrer Ausbildung können die Mitglieder der Feuerwehrjugend zur Sicherung und als Nachweis der erforderlichen Ausbildung drei Erprobungen ablegen.

Um die Erprobung in der Feuerwehrjugend zu bestehen, muss das Mitglied der Feuerwehrjugend folgende Kenntnisse nachweisen:

  • Bekleidung der Feuerwehrjugend
  • Verhalten vor der Gruppe (Exerzieren)
  • die Organisation der eigenen Feuerwehr
  • der Einsatzbereich der eigenen Feuerwehr
  • die Fahrzeuge der eigenen Feuerwehr
  • Geräte und Ausrüstung für den Brandeinsatz
  • Schläuche und Kupplungen
  • Wasserführende Armaturen
  • sonstige Geräte
  • die Lagerung der Geräte in den Fahrzeugen 
  • Sonderfahrzeuge und spezielle Geräte 
  • Absichern der Einsatzstelle

Bei erfolgreicher Ablegung der 1. Erprobung erhalten die Teilnehmer einen Erprobungsstreifen, bei erfolgreicher Ablegung der 2. bzw.3 Erprobung erhalten die Teilnehmer den 2. bzw. 3. Erprobungsstreifen.

Die drei Erprobungen sind Teil der Ausbildung für folgende Sachgebiete des Handbuches für die Grundausbildung des Österreichischen Bundesfeuerwehrverband (ÖBFV).

Jugendfeuerwehrmann 2. Erprobung (JFM)

Den 2. Erprobungsstreifen erhalten die Mitglieder der Feuerwehrjugend nach positiver Ablegung der 2. Erprobung.

Jugendfeuerwehrmann 3. Erprobung (JFM)

Den 3. Erprobungsstreifen erhalten die Mitglieder der Feuerwehrjugend nach positiver Ablegung der 3. Erprobung.

Jugendfeuerwehrmann - Gruppenkommandant

Ein Mitglied der Feuerwehrjugend kann zum Gruppenkommandanten ernannt werden wenn es von seinen Kameraden als Führungskraft anerkannt wird, eine angemessene Umgangssprache besitzt und entsprechendes Benehmen aufweisen kann.

Zu den Aufgaben des Gruppenkommandanten zählen:

  • Antreten lassen und den Jugendführen melden 
  • führen der Anwesenheitsliste 
  • Aufsicht über die Ordnung im Feuerwehrjugendraum, Gestaltung des Anschlagbrettes 
  • Unterstützung des Feuerwehrjugendführers durch Ideen und Übermittlung von Wünschen und Vorschlägen der Mitglieder der Feuerwehrjugend an den Jugendführer 

Daher sollte der Gruppenkommandant:

  • genaue Kenntnisse der Organisation und Ausbildung der Feuerwehrjugend haben 
  • Programmgestaltungen für Übungen und Jugendstunden machen können 
  • eine Ausbildung als Gruppenführer durchführen können 
  • mit einer Gruppe der Feuerwehrjugend exerzieren 

Mit dem Gruppenkommandantenstreifen ist jenes Mitglied der Feuerwehrjugend gekennzeichnet, das nach den geltenden Bestimmungen zum Gruppenführer bestellt wurde.

Leistungsabzeichen der Feuerwehr

Bei der Feuerwehr gibt es folgende Leistungsabzeichen:

Feuerwehrleistungsabzeichen Bronze

Der Bewerb um das Feuerwehrleistungsabzeichen in Bronze entstand aus dem Gebiet der Löschgruppe. 

Der Bewerb um das FLA-Bronze beinhaltet zwei Disziplinen:

  • Löschangriff
  • Staffellauf

Beim Löschangriff hat die Löschgruppe (bestehend aus neun Feuerwehrmitgliedern) eine Löschleitung samt dazugehöriger Saugleitung von der Wasserentnahmestelle bis zum Brandobjekt , so schnell wie möglich, aufzubauen.
Dieser Bewerb findet trocken - ohne Wasser statt.

Beim Staffellauf gilt es die vorgegebene Strecke von 400 Meter (für jeden Teilnehmer 50 Meter) in bestmöglicher Zeit und mit Strahlrohrübergaben zu absolvieren. Hier nehmen acht Teilnehmer teil.

Die Zeiten aus beiden Disziplinen werden addiert und mit eventuell angefallen Fehlern summiert.
Diese Summe wird von 500 Punkten abgezogen.
Um den Bewerb positiv abzuschließen müssen 310 Punkte erreicht werden.

Die Gruppe im Löschangriff teilt sich in:
Gruppenkommandant, Melder, Maschinist, Angriffstruppführer, Angriffstruppmann, Wassertruppführer, Wassertruppmann, Schlauchtruppführer und Schlauchtruppmann.

In der Wertungsklasse Bronze können die einzelnen Positionen innerhalb der Gruppe frei gewählt werden.

Feuerwehrleistungsabzeichen Silber

Der Bewerb um das Feuerwehrleistungsabzeichen in Silber ist dem Bewerb um das Abzeichen in Bronze nahezu identisch. 

Es gibt eigentlich nur einen, jedoch großen Unterschied zum Bewerb um das Abzeichen in Bronze.
Beim Bewerb um das Abzeichen in Silber wissen die Gruppenmitglieder ihre Funktionen bis zum Antreten zum Bewerb nicht.
Die Funktionen werden erst nach dem Zusammenräumen des Bewerbsgerätes durch Los entschieden.
Somit wird jedes Mitglied der Gruppe vor das Problem gestellt jede Position beherrschen zu müssen.

Auch dieser Bewerb wird in die beiden Disziplinen - Löschangriff und Staffellauf - unterteilt.

Feuerwehrleistungsabzeichen Gold

Im Gegensatz zu den Feuerwehrleistungsabzeichen in Bronze und Silber, bei denen es sich um einen Gruppenbewerb handelt, ist das FLA-Gold ein Einzelbewerb.

Innerhalb der Feuerwehr wird es auch als "Feuerwehrmatura" bezeichnet. Grund dafür dürfte die intensive Vorbereitung sein.

Der Bewerber muss sein Wissen aus den verschiedenen Bereichen des Feuerwehrwesens in Theorie und Praxis umsetzen können.

Folgende Bewerbsdisziplinen müssen beherrscht werden:

  • Ausbildung in der Feuerwehr: Handbuch Grundausbildung, die Gruppe im Löscheinsatz und technischen Einsatz
  • Berechnen - Ermitteln - Entscheiden: Löschmittelberechnung, Löschwasserförderung über längere Strecken und Entscheiden
  • Brandschutzplan: Lesen von Lage- und Geschoßplänen
  • Formulieren und Geben von Befehlen: Entwicklungsbefehl, Angriffsbefehl und Einsatzbefehl
  • Fragen aus dem Feuerwehrwesen: 300 Fragen sind zu lernen
  • Führungsverfahren: Brandeinsatz und technischer Einsatz
  • Praktische Einsatztätigkeiten: Knoten und Bünde sowie Überwinden einer Hindernisstrecke in Einsatzuniform
  • Verhalten vor einer Gruppe: Kommandieren einer Gruppe bestehend aus 12 Mitgliedern

Wasserdienstleistungsabzeichen Bronze

Der Bewerb um das Wasserdienstleistungsabzeichen entstand aus der Tradition des Zillenfahrens bei der Feuerwehr.

Beim Bewerb um das Wasserdienstleistungsabzeichen in Bronze bilden zwei Feuerwehrmitglieder eine Zillenbesatzung. 

Der Bewerb um das WLA-Bronze beinhaltet zwei Disziplinen:

  • Knotenkunde
  • Zillenfahren

Bei der Disziplin Knotenkunde muss jeder Bewerber einen Knoten an einem Knotengestell anlegen.
Dieser wird aus sechs Karten gezogen.

Bei der Disziplin Zillenfahren muss die Zillenbesatzung - die Positionen "Steuermann" und "Kranzlmann" können innerhalb der Besatzung frei gewählt werden - mit der Zille eine vorgegebene Strecke im Wasser erfolgreich bewältigen.
Die Strecke (ca. 800m) unterteilt sich in eine Schubstrecke sowie eine Ruderstrecke.

Die erste Hälfte der Strecke, die Schubstrecke, ist mittels Schubstange oder Schiffshaken stromaufwärts zu schieben. Dabei müssen vier Tore korrekt passiert werden. Am Ende dieser Strecke ist ein Schwimmholz (welches eine zu rettende Person darstellt) richtig aufzunehmen.

Nach dem Passieren der Wendeboje beginnt die Ruderstrecke.
Diese Strecke, mit drei Zillengassen, muss ebenfalls korrekt passiert werden.
Nach Durchfahren der ersten Zillengasse wird die Zillengasse um 180° gewendet und der Kranzlmann wird zum Steuermann. Dieser muss die Zille, in weiterer Folge, korrekt durch die zweite Zillengasse steuern. Danach wird die Zille in die Ausgangslage zurück gewendet.

Bei der Disziplin Zillenfahren muss ein vom Bewerbsleiter festgelegtes Zeitlimit erreicht werden.

Wasserdienstleistungsabzeichen Silber

Der Bewerb um das Wasserdienstleistungsabzeichen in Silber ist dem Bewerb in Bronze fast identisch.

Bei der Disziplin Knoten hat der Bewerber zwei Knoten zu ziehen und anzulegen.

Bei der Disziplin Zillenfahren werden die Positionen "Steuermann" und "Kranzlmann" kurz vor dem Start durch Würfeln entschieden.

Kurz vor dem Zieleinlauf hat der "Kranzlmann" mit dem Ruder auf die letzte Boje zu schlagen.

Wasserdienstleistungsabzeichen Gold

Das Wasserdienstleistungsabzeichen in Gold steht als höchste zu erreichende Stufe am Sektor des Wasserdienstes. Genau wie beim Feuerwehrleistungsabzeichen in Gold erforderte dieses Abzeichen einen hohen Ausbildungsstandard sowie sehr intensives Training als Vorbereitung.

Bei diesem Bewerb handelt es sich um einen Einzelbewerb. 

Dieser Bewerb wird in drei Disziplinen unterteilt:

  • Fragen: Aus drei verschiedenen Sachgebieten mit jeweils 80 Fragen müssen fünf gezogen und in vorgegebener Zeit beantwortet werden
  • Seilknoten: Der Bewerber hat hier fünf (von 13) Knoten und einen (von vier) Bund mit der richtigen Leine in vorgegebener Zeit anzufertigen bzw. anzulegen.
  • Zillenfahren: Hier gilt, wie auch beim Bewerb um das WLA in Bronze und Silber, eine Schubstrecke bis zur Wendeboje korrekt zu absolvieren. Als Unterschied zu Bronze und Silber wird jetzt die Rudergasse gerade durchfahren und die Zille nicht um 180° gedreht. Jedoch gilt es die letzte Zillengasse wasserseitig normal zu passieren und danach die landseitige Gasse stromaufwärts zu bewältigen.

Nach dieser Herausforderung muss die Zille mit dem Schiffshaken, wobei das Kranzl in die Strömung gerichtet sein zu hat, am Schwemmerbalken anzuhaken. Nach dem richtigen Abdrehen der Zille gilt es noch die Zille am folgenden Wasserfahrzeug anzulanden. Danach erfolgt die Einfahrt ins Ziel.

Funkleistungsabzeichen

Das Funkleistungsabzeichen ist die Krönung der Ausbildung zum Feuerwehrfunker.
Hier können die Bewerber ihre fachliche Kompetenz auf dem Gebiet des Nachrichtendienstes unter Beweis stellen.

Die Bewerber werden in folgenden sechs Disziplinen geprüft:

  • Tätigkeiten mit dem Handfunkgerät:  Der Bewerber muss vorgegebene Tätigkeiten durchführen und Einstellungen am Funkgerät gezielt verändern können.
  • Erstellen und Absetzen von Funkgesprächen: Aus einem vorgegebenen Text müssen Nachrichten verfasst und abgesetzt werden.
  • Arbeiten in der Einsatzleitung: Der Funker hat die neben der Nachrichtenübermittlung auch die Einsatzdokumentation zu erledigen. Dazu gehören führen des Einsatztagebuches und der Lageskizze sowie das Protokollieren relevanter Details.
  • Erstellen und Absetzen der Einsatzsofortmeldung
  • Lotsendienst: Hier muss der Funker ortsunkundige Feuerwehren  per Funk und mittels Landkarte zu einem Einsatz führen.
  • Fragen: 10 gezogene Fragen (von 50 möglichen) müssen aus dem Bereich Funktechnik und Funkordnung beantwortet werden.

Zum Erlangen des Funkleistungsabzeichens muss eine gewisser Prozentsatz in jeder Disziplin richtig absolviert werden. Weiters müssen die Aufgaben innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmes abgearbeitet werden.

Sprengdienstleistungsabzeichen Bronze

Dieses Abzeichen wurde zur Festigung des Erlernten auf dem Gebiet des Sprengwesens eingeführt.

Die Prüfung unterteilt sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.

Im theoretischen Teil muss der Bewerber 10 Fragen aus vorgegebenen 200 beantworten.
Diese beziehen sich auf Gesetze, Spreng- und Zündmittel und der Sprengtechnik. 30 schriftliche Fragen und eine Widerstandberechnung gehören ebenfalls zu diesem Teil der Prüfung.

Bei der praktischen Prüfung muss der Bewerber seine Kenntnisse in den Bereichen der Handhabung mit Spreng- und Zündmittel, bei der richtigen Ladungsanbringung und beim richtigen Ablauf einer Sprengung unter Bewies stellen.

Sprengdienstleistungsabzeichen Silber

Die Prüfung für das Sprengdienstleistungsabzeichen in Silber setzt sich, genau wie bei Bronze, aus einem theoretischen und einen praktischen eil zusammen.

Es kommen noch 10 Berechnungen wie Schlot, Fundament, Fahrbahnplatte, usw. dazu.
Das Besondere ist jedoch eine Berechnung, sowohl als Hausaufgabe und auch am Bewerbstag, eines vorgegebenen Objektes. Dabei muss der Bewerber einen Sprengplan und Zündschema erstellen und die notwendige Ladung berechnen.

Sprengdienstleistungsabzeichen Gold

Für dieses Abzeichen gibt es keinen gesonderten Bewerb.
Dieses wird für besondere Verdienste verliehen.

Strahlenschutzleistungsabzeichen Bronze

Dieses Abzeichen wurde von der ARC Seibersdorf research GmbH in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Inneres, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Österreichischen Roten Kreuz, Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, und dem Bundesfeuerwehrverband geschaffen und aktualisiert.

Für das Strahlenschutzleistungsabzeichen in Bronze hat der Bewerber die fachlichen Grundvoraussetzungen, welche im Einsatz mit radioaktiven Stoffen erforderlich sind, nachzuweisen.

Strahlenschutzleistungsabzeichen Silber

Inhaber des Strahlenschutzleistungsabzeichen Silber verfügen, im Gegensatz zum Inhaber des Abzeichens Bronze, über spezielle Kenntnisse der mittleren Führungsebene. Sie müssen bei Schadens- und Katstrophenfällen in Verbindung mit radioaktiven Stoffen die Lage richtig beurteilen und ihre Mannschaften effizient einsetzen können.

Abzeichen der Feuerwehrjugend

Bei der Feuerwehrjugend gibt es folgende Abzeichen:

Erprobungsspiel

Das Erprobungsspiel dient zur Vorbereitung für die Erprobungen in der Feuerwehrjugend (ab 12 Jahre).
Das Erprobungsspiel ist für die 10- und 11 jährigen Mitglieder der Feuerwehrjugend.

Um das Erprobungsspiel zu bestehen, muss das Mitglied der Feuerwehrjugend  Kenntnisse in folgenden Bereichen nachweisen:

  • Geräte und Ausrüstung für den Brandeinsatz
  • Schläuche und Kupplungen
  • Wasserführende Amaturen
  • Die Lagerung der Geräte in den Fahrzeugen
  • Bekleidung der Feuerwehrjugend
  • Die Organisation der (eigenen) Feuerwehr
  • Die Fahrzeuge der eigenen Feuerwehr

Feuerwehrsicherheit und Erste Hilfe - Spiel

Um das Abzeichen „Feuerwehrsicherheit und Erste Hilfe – Spiel“ zu Erwerben, muss das Mitglied der Feuerwehrjugend folgende Kenntnisse nachweisen:

  • Unfallverhütung in der Feuerwehrjugend 
  • Sicherheit in der Feuerwehrjugend 
  • Erste-Hilfe in der Feuerwehrjugend 
  • Erste-Hilfe Maßnahmen

Feuerwehrtechnik - Spiel

Um das Abzeichen „Feuerwehrtechnik – Spiel“ zu Erwerben, muss das Mitglied der Feuerwehrjugend folgende Kenntnisse nachweisen:

  • Geräte und Ausrüstung für technische Hilfeleistung 
  • die Lagerung der Geräte in den Fahrzeugen 
  • der technische Feuerwehreinsatz

Melder - Spiel

Um das Abzeichen „Melder – Spiel“ zu Erwerben, muss das Mitglied der Feuerwehrjugend folgende Kenntnisse nachweisen:

  • Bedeutung der Funkrufzeichen 
  • Kenntnisse der Warn – und Alarmsignale 
  • praktische Bedienung des Funkgerätes 
  • absetzen einer ausgefüllten Aus-/Einrückemeldung

Wasserdienst - Spiel

Um das Abzeichen „Wasserdienst – Spiel“ zu Erwerben, muss das Mitglied der Feuerwehrjugend folgende Kenntnisse nachweisen:

  • Testfragen 
  • Knotenkunde 
  • Rettungsringzielwurf 
  • Puzzle Feuerwehrzille

Fertigkeitsabzeichen Feuerwehrsicherheit und Erste Hilfe

Um das Fertigkeitsabzeichen „Feuerwehrsicherheit und Erste Hilfe“ zu erwerben, muss das Mitglied der Feuerwehrjugend folgende Kenntnisse nachweisen:

  • Unfallverhütung in der Feuerwehr 
  • Sicherheit in der Feuerwehrjugend 
  • Erste-Hilfe in der Feuerwehrjugend 
  • Erste-Hilfe Maßnahmen 

Das Fertigkeitsabzeichen „Feuerwehrtechnik“ ist Teil der Ausbildung für folgende Sachgebiete des Handbuches für die Grundausbildung des ÖBFV (Österreichischer Bundesfeuerwehrverband):

  • 1.5 Das Verhalten im Brandfall 
  • 1.6 Das Verhalten in Notfällen 
  • 2.1 Unfallverhütung im Feuerwehrdienst

Fertigkeitsabzeichen Melder

Um das Fertigkeitsabzeichen „Melder“ zu erwerben, muss das Mitglied der Feuerwehrjugend folgende Kenntnisse nachweisen:

  • praktische Bedienung des Funkgerätes 
  • ausreichende Kenntnisse über das Funksystem des NÖ Landesfeuerwehrverbandes 
  • Erkennen und Verstehen der Bedeutung der verschiedenen Funkrufzeichen 
  • Entgegennahme und Weiterleitung eines Funkgespräches 
  • Kenntnisse über die Verwendung  von Alarmsignale 

Das Fertigkeitsabzeichen „Melder“ ersetzt die 4-stündige Funkgrundausbildung des NÖ Landesfeuerwehrverbandes in der Feuerwehr: 

  • 5.1 Funkordnung 
  • 5.2 Feuerwehrfunk 
  • 5.3 Warn- und Alarmsystem 
  • 5.4 Gerätekunde 
  • 5.5 Sprechübungen am Funkgerät

Fertigkeitsabzeichen Feuerwehrtechnik

Um das Fertigkeitsabzeichen „Feuerwehrtechnik“ zu erwerben, muss das Mitglied der Feuerwehrjugend folgende Kenntnisse nachweisen:

  • Verhalten im Brandfall 
  • Verhalten in Notfällen 
  • Geräte und Ausrüstung für technische Hilfeleistung 
  • die Lagerung der Geräte in den Fahrzeugen 
  • der technische Feuerwehreinsatz 

Das Fertigkeitsabzeichen „Feuerwehrtechnik“ ist Teil der Ausbildung für folgende Sachgebiete des Handbuches für die Grundausbildung des ÖBFV (Österreichischer Bundesfeuerwehrverband):

  • 1.5 Das Verhalten im Brandfall 
  • 1.6 Das Verhalten in Notfällen 
  • 3.8 Die Lagerung der Geräte in den Fahrzeugen 
  • 7.1 Der technische Feuerwehreinsatz

Fertigkeitsabzeichen Wasserdienst

Um das Fertigkeitsabzeichen „Wasserdienst“ zu erwerben, muss das Mitglied der Feuerwehrjugend folgende Kenntnisse nachweisen:

  • nautische Begriffe 
  • Sicherheit im Wasserdienst 
  • Erkennen von Gefahren auf offenen Gewässern 
  • Feuerwehrzille 
  • Fahrbefehle 
  • Rettungsmittel 
  • Verheftung der Zille 
  • Zillenfahren im stehenden Gewässer im zweimännischen Betrieb 
  • Begriffsbestimmungen Seile und Seilverbindungen 
  • Herstellung und Anwendung von Seilverbindungen 

Alle teilnehmenden Mitglieder der Feuerwehrjugend müssen über ausreichende Schwimmkenntnisse (Freischwimmerabzeichen bzw. die für das Freischwimmerabzeichen erforderlichen Voraussetzungen) verfügen.

Nichtschwimmern ist die Teilnahme am Fertigkeitsabzeichen „Wasserdienst“ verboten.

Das Fertigkeitsabzeichen „Wasserdienst“ ist Teil der Ausbildung für folgendes Sachgebiet des Handbuches für die Grundausbildung des ÖBFV (Österreichischen Bundesfeuerwehrverband) :

  • 7.2 Leinen und Knoten

Wissenstest und Wissenstestspiel

Wissenstestspiel

Bei erfolgreicher Teilnahme am Wissenstestspiel erhalten die Teilnehmer das Wissenstestspielabzeichen. Dieses kann in den Stufen Bronze (erstmalige erfolgreiche Teilnahme) und Silber (zweite erfolgreiche Teilnahme mit einigen kleineren zusätzlichen Aufgaben gegenüber Bronze) erworben werden.

Das Wissenstestspiel findet einmal jährlich auf Bezirksebene im Frühjahr statt.

Um das Wissenstestspiel zu bestehen, muss das Mitglied der Feuerwehrjugend folgende Kenntnisse nachweisen:

  • Geräte und Zeichen erkennen 
  • richtiges Verhalten im Brandfall 
  • Notrufnummern 
  • Warn- und Alarmsignale     

 

Wissenstest

Bei erfolgreicher Teilnahme am Wissenstest erhalten die Teilnehmer das Wissenstestabzeichen. Dieses kann in den Stufen Bronze (erstmalige erfolgreiche Teilnahme), Silber (zweite erfolgreiche Teilnahme) und Gold (dritte erfolgreiche Teilnahme) erworben werden. Tritt ein Mitglied der Feuerwehrjugend ein viertes Mal erfolgreich an, erhält es eine Urkunde des NÖ Landesfeuerwehrverbandes.

Der Wissenstest findet einmal jährlich auf Bezirksebene im Frühjahr statt.

Um den Wissenstest zu bestehen, muss das Mitglied der Feuerwehrjugend folgende Kenntnisse nachweisen:

  • die Organisation der (eigenen) Feuerwehr 
  • das Verhalten im Brandfall 
  • das Verhalten in Notfällen 
  • Geräte und Ausrüstung 
  • Schläuche und Kupplungen 
  • Wasserführende Armaturen 
  • sonstige Geräte 
  • Sonderfahrzeuge und spezielle Geräte 
  • die Löschmittel 
  • die Kleinlöschgeräte 
  • der technische Feuerwehreinsatz 
  • Leinen und Knoten 

Der Wissenstest der Feuerwehrjugend ist Teil der Ausbildung für folgende Sachgebiete des Handbuches für die Grundausbildung des ÖBFV:

  • 1.1 Die Organisation der (eigenen) Feuerwehr 
  • 1.5 Das Verhalten im Brandfall 
  • 1.6 Das Verhalten in Notfällen 
  • 3.4 Geräte und Ausrüstung für den Brandeinsatz 
  • 3.5 Schläuche und Kupplungen 
  • 3.6 Wasserführende Armaturen 
  • 3.7 Sonstige Geräte 
  • 3.10 Sonderfahrzeuge und spezielle Geräte 
  • 6.3 Die Löschmittel 
  • 6.5 Die Kleinlöschgeräte 
  • 7.1 Der technische Feuerwehreinsatz 
  • 7.2 Leinen und Knoten
Wissenstestspiel Bronze
Wissenstestspiel Silber
Wissenstest Bronze
Wissenstest Silber
Wissenstest Gold

Feuerwehrjugendbewerbsabzeichen und Feuerwehrjugendleistungsabzeichen

Feuerwehrjugendbewerbsabzeichen (FJBA)

Um Jugendfeuerwehrmänner/Jugendfeuerwehrmädchen (JFM) der NÖ Feuerwehren im Alter von 10 und 11 Jahren die Möglichkeit zu geben, das im Rahmen der Feuerwehrjugendarbeit erworbene Können öffentlich und im Vergleich mit anderen JFM unter Beweis zu stellen, können JFM am Bewerb um das NÖ Feuerwehrjugendbewerbsabzeichen (FJBA) teilnehmen. Bei diesem Einzelbewerb können JFM das NÖ Feuerwehrjugendbewerbsabzeichen (FJBA) erwerben.
Es ist ein spielerisches Arbeiten und dienst als Vorbereitung für das FJLA.

  • Feuerwehrjugendbewerbsabzeichen (FJBA) - Bronze: Das FJBA in Bronze erwirbt, wer am Bewerb um das NÖ Feuerwehrjugendbewerbsabzeichen teilgenommen hat und nach den vorliegenden Bestimmungen mindestens 900 Punkte erreicht hat.
  • Feuerwehrjugendbewerbsabzeichen (FJBA) - Silber: Das FJBA in Silber wird an jene JFM vergeben, welche bereits in Jahren das FJBA in Bronze erworben haben. Für den Bewerb des FJBA in Silber gelten die gleichen Bedingungen wir für den Erwerb des FJBA in Bronze, zusätzlich muss ein vor Beginn der Bewerbsveranstaltung vom Bewerbsleiter ausgeloster Knoten angefertigt werden.

 

Feuerwehrjugendleistungsabzeichen (FJLA)

Um den Feuerwehrjugendgruppen die Möglichkeit zu geben, das im Rahmen der Feuerwehrjugendarbeit erworbene Können öffentlich und im Vergleich mit anderen Feuerwehrjugendgruppen unter Beweis zu stellen, kann jede Feuerwehrjugendgruppe an Feuerwehrjugendleistungsbewerben teilnehmen. Dabei können die am Feuerwehrjugendleistungsbewerb teilnehmenden Mitglieder der Feuerwehrjugendgruppen das Feuerwehrleistungsabzeichen (FJLA) erwerben.

Das Feuerwehrleistungsabzeichen (FJLA) besteht aus der Disziplin Feuerwehrhindernisübung und der Disziplin 400 m – Staffellauf mit Hindernissen.
Es ist ein Gruppenbewerb für Gruppen von 9 oder 10 JFM ab 12 Jahren.

  • Feuerwehrjugendleistungsabzeichen (FJLA) - Bronze: Das FJLA in Bronze erwirbt, wer als Angehöriger (einschließlich Reservemann) einer Bewerbsgruppe an einem Landes- Feuerwehrjugendleistungsbewerb teilgenommen hat, wobei diese Bewerbsgruppe nach den vorliegenden Bewerbsbestimmungen mindestens 940 Punkte erreicht haben muss.
  • Feuerwehrjugendleistungsabzeichen (FJLA) - Silber: Der Bewerb um das Feuerwehrjugendleistungsabzeichen in Silber ist dem Bewerb um das Abzeichen in Bronze nahezu identisch. 

Es gibt eigentlich nur einen, jedoch großen Unterschied zum Bewerb um das Abzeichen in Bronze.
Beim Bewerb um das Abzeichen in Silber wissen die Gruppenmitglieder ihre Funktionen bis zum Antreten zum Bewerb nicht.
Die Funktionen werden erst nach dem Zusammenräumen des Bewerbsgerätes durch Los entschieden.
Somit wird jedes Mitglied der Gruppe vor das Problem gestellt jede Position beherrschen zu müssen.

 

  • Feuerwehrjugendleistungsabzeichen (FJLA) - Gold:

Der Bewerb um das Feuerwehrjugendleistungabzeichen in Gold ist die höchste zu erreichende Ausbildung, welche ein Feuerwehrjugendmitglied erreichen kann. Der Unterschied zum Feuerwehrjugendleistungsabzeichen in Bronze und Silber ist jener, das der Bewerb um das FJLA Gold kein reiner Gruppenbewerb ist sondern aus verschiedenen Stationen besteht.

Folgende Voraussetzungen muss der Bewerber erfüllen:

  • Wissenstest in Gold
  • Feuerwehrjugendleistungsabzeichen in Silber
  • 3. Erprobung
  • Fertigkeitsabzeichen Melder
  • Fertigkeitsabzeichen Feuerwehrtechnik
  • 16 stündigen Erste Hilfe Kurs
  • mind. vollendetes 14. Lebensjahr

Der Bewerb besteht aus folgenden Stationen und Ausbildungen:

  • praktische Übungen Brandeinsatz
  • praktische Übungen technischer Einsatz
  • praktische Aufgaben/Übungen Erste Hilfe
  • Planspiel “Die Gruppe im Einsatz“
  • Theoretische Prüfung (anhand Fragen aus dem Fragenkatalog)
Feuerwehrjugendbewerbsabzeichen Bronze
Feuerwehrjugendbewerbsabzeichen Silber
Feuerwehrjugendleistungsabzeichen Bronze
Feuerwehrjugendleistungsabzeichen Silber
Feuerwehrjugendleistungsabzeichen Gold